Sitzung: 02.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die derzeit
festgelegten Maße (70 x 70 cm) für Urnengräber, sind für die Belegung mit 2
Urnen zu gering.
Die Belegung
als „Doppelurnengrab“ soll künftig mit den Maßen (1,40 x 70 cm) erfolgen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden sollen die Doppelurnengräber künftig entlang des
Hauptweges ausgewiesen werden.
Mit der
Verwaltung soll noch abgeklärt werden, ob eine Belegungsfrist nach Ablauf des
Nutzungsrechtes einzuhalten ist.
In diesem
Zusammenhang werden die allgemeinen Unterhaltungs- und Pflegearbeiten sowie die
Baumaßnahmen auf dem Friedhof angesprochen.