Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die derzeit festgelegten Maße (70 x 70 cm) für Urnengräber, sind für die Belegung mit 2 Urnen zu gering.

Die Belegung als „Doppelurnengrab“ soll künftig mit den Maßen (1,40 x 70 cm) erfolgen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden sollen die Doppelurnengräber künftig entlang des Hauptweges ausgewiesen werden.

Mit der Verwaltung soll noch abgeklärt werden, ob eine Belegungsfrist nach Ablauf des Nutzungsrechtes einzuhalten ist.

In diesem Zusammenhang werden die allgemeinen Unterhaltungs- und Pflegearbeiten sowie die Baumaßnahmen auf dem Friedhof angesprochen.