Sitzung: 24.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2-2238/20/36-205
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Steffeln wird einen
Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (IMS)
stellen.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Steffeln ist
Dorferneuerungsgemeinde. Das Dorferneuerungskonzept ist aus dem Jahre 1985. In
den vergangenen Jahren wurde zahlreiche öffentliche und private Maßnahmen zur
Verbesserung der dörflichen Struktur umgesetzt.
Pro Landkreis wird in der Regel
eine Gemeinde als Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinde (IMS)
anerkannt. Der Antrag ist bis zum
01.08.2020 über die Kreisverwaltung einzureichen.
Die Anerkennung erfolgt im
darauffolgenden Frühjahr.
Nach der Anerkennung werden
förmliche Zuschussanträge für die folgenden Bereiche gestellt:
·
Dorfmoderation (IBB-Arbeit) -
Fördersatz 90 %,
max. 15.000 €
·
Fortschreibung DE-Konzept –
Fördersatz 90 %,
max. 10.000 €
·
Beratung öffentliche und private
Vorhaben – Fördersatz 90 %, max.
8.000 €
Die Beratung und die Begleitung
der Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums von 6 Jahren wird durch ein
Fachbüro/Architekt begleitet. Die Auftragsvergabe wird nach Auswertung der
Angebote und Vorstellung der Büros durch die Ortsgemeinde entschieden.
Die
Ortsbürgermeisterin stellt das Thema vor. Das größte Projekt in diesem
Zusammenhang wäre die Sanierung der Kirchentreppe. Es wurden Gespräche mit
Herrn Kowall von der Kreisverwaltung und Herrn Büsch von der
Verbandsgemeindeverwaltung geführt. Bei Bewilligung der Maßnahme bittet der Rat
die Verwaltung um Erstellung eines regelmäßigen Kostenreports, um die Ausgaben
im Blick zu behalten. Maximal-Beträge dürfen auf keinen Fall überschritten
werden.