Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Die Ratsmitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass eine zukünftige Nutzung des Gemeindehauses für Zwecke des Kindergartens nicht erfolgen soll.

 

Êin Ratsmitglied schlägt vor, den derzeit nur noch wenig genutzten Jugendraum in eine Küche umzubauen.

Aus dem Rat kam aber auch die Meinung, dass man der Jugend den Jugendraum lassen soll, da diese sonst nichts dergleichen haben.

 

Weiter wird eine dahingehende Lösung vorgeschlagen, an den Kindergarten eine Art Wintergarten in Containerbauweise mit Durchgang anzubauen und diesen zukünftig als Küche zu nutzen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, für diese Variante eine Kostenermittlung durchzuführen und evtl. Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

Weiterhin soll geklärt werden, ob die Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes Schwerpunktgemeinde förderfähig sind.


Sachverhalt:

Die Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in Kalenborn-Scheuern wird zurzeit mit einer Betriebserlaubnis für eine geöffnete Gruppe mit 25 Plätzen - davon max. 4  U-3-Kinder - geführt.

Bisher wurde die Kindertagesstätte 1 x pro Woche (donnerstags) mit einem Mittagessen von der Maternus GmbH beliefert. Dieser Vertrag wurde jedoch seitens der Maternus GmbH zum 30.04.2020 gekündigt. Aktuell nehmen im Durchschnitt ca. 16 Kinder an der Mittagsverpflegung teil.

Das neue Kita-Zukunftsgesetz Rheinland-Pfalz, welches am 01.07.2021 in Kraft tritt, regelt u.a. die Präzisierung des Rechtsanspruches auf eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig sieben Stunden mit der Prämisse, ein Mittagessen anzubieten. Durch diese Änderung im Gesetz könnte evtl. in Zukunft die Anzahl der Essensteilnehmer weiter ansteigen.

Zur Zeit gibt es in der Kita lediglich eine kleine Teeküche, so dass der gesetzlichen Vorgabe in keinster Weise Rechnung getragen werden kann. Aus diesem Grund wurden seitens des Trägers verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht gezogen, um einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanspruch auf eine Mittagsverpflegung zu gewährleisten.

Im Erdgeschoss des Gebäudes besteht die Möglichkeit, den Turnraum als Küche mit integriertem Speisenraum für die Kinder umzubauen. Ein Wasser- bzw. Stromanschluss sowie eine Abflussmöglichkeit ist in unmittelbarer Nähe vorhanden und problemlos installierbar. Der Raum würde durch eine Wand in Leichtbauweise geteilt werden. In diese Wand würde ein nicht zu öffnendes Fenster integriert, um Licht in den vorderen Teil zu lassen und die Kinder bei der Zubereitung von den Speisen zuschauen zu lassen. Der Durchgang zum benachbarten Abstellraum könnte vergrößert und daher großzügiger gestaltet werden. Der hintere Teil des Raumes mit Fenster und Tür nach außen soll der Küchenbereich werden. Aus Sicht der Hygienekontrolle muss der Boden und die Einrichtung aus abwaschbarem Material bestehen. Die Wand oberhalb der Arbeitsfläche muss ebenfalls abwaschbar hergestellt werden.

Hierzu hat bereits ein Vor-Ort-Termin mit Bauingenieur Johannes Dahm von der Bauabteilung stattgefunden. Demnach entstehen für diese Umbaumaßnahme incl. Kücheneinrichtung Kosten in Höhe von ca. 30.000 € (vorbehaltlich der Abstimmung mit Gesundheits- und Veterinäramt). Diese grobe Kostenschätzung basiert auf einer im Umfang ähnlichen Baumaßnahme, welche in der Alt-VG Obere Kyll realisiert wurde. Die dort angefallenen Kosten wurden per Baupreisindex auf das Jahr 2020 hochgerechnet. Um eine bindende und somit genauere Kostenschätzung anzufertigen, muss zuvor ein genauer Plan der angedachten Baumaßnahmen angefertigt werden, welcher durch die oben genannten Ämter noch zu prüfen ist. Der hier erwähnte Kostenansatz dient der groben Orientierung. Im Nachgang gilt es noch zu prüfen, wo der Turnunterricht, welcher u.a. in diesem Raum ausgeübt wird, zukünftig in der Einrichtung stattfinden kann. Mögliche Eigenleistungen der Ortsgemeinde (Freiwillige Helfer, Eltern pp.) sind hierbei nicht eingerechnet, aber wünschenswert und erheblich kostenminimierend.

Alternativ hierzu oder als Übergangslösung wäre vorstellbar, dass ein Caterer mit einem sog. „Cook und Freeze“-Verfahren die Mittagsverpflegung anbietet. Bei diesem Verfahren werden tiefgekühlte Speisen vor Ort in einem Konvektomaten fertig gegart. Eine Aufbereitung dieser tiefgekühlten Speisen könnte in der der vorhandenen Küche des Gemeindehauses durchgeführt werden. Der angrenzende Gemeindesaal dient auch z. Zt. als Speiseraum für die Kinder.

Wie sich jedoch bei der Ortsbegehung mit Johannes Dahm herausstellt, gibt es hierzu einige Auflagen der Unfallkasse zu erfüllen, die noch umzusetzen bzw. nachzurüsten sind und mit nicht unerheblichen Kosten zu veranschlagen sind.

Hierzu zählt u.a. die kindersichere Nachrüstung des kompletten Treppenaufgangs mit Handlauf und Kletterschutz, Fingerklemmschutz für alle Türen, welche durch Kinder genutzt werden (ca. 150,- €/Türe) sowie Auslegung eines rutschsicheren Bodenbelags (R 9/R11 für den Speisenraum bzw. die Küche). Für eine dauerhafte Nutzung fehlen in der Küche ein erforderliches Handwaschbecken sowie ein Ausgussbecken. Auch die Bestuhlung im Gemeindesaal ist nicht kindgerecht und angemessen.

Ein weiterer Aspekt ist, dass die Küche auch von anderen Personen (private Feierlichkeiten, Dorffeste) genutzt werden kann. Daher müssten alle Geräte, Utensilien und Lebensmittel, die für die Aufbereitung der Mittagsverpflegung genutzt werden, separat und verschlossen gelagert werden. Nach einer etwaigen Fremdnutzung ist die Küche zu reinigen und zu desinfizieren.

Auch im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Ausrichtung und Sicherung und Erhaltung der Kindertages­stätte Kalenborn-Scheuern im Sinne des neuen Kita-Zukunftsgesetzes gilt es nun, die aufgezeigten Möglichkeiten abzuwägen und zu diskutieren.