Sitzung: 27.05.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 3-0185/20/18-018
Beschluss:
Die
Ratsmitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass eine zukünftige
Nutzung des Gemeindehauses für Zwecke des Kindergartens nicht erfolgen soll.
Êin Ratsmitglied schlägt vor, den
derzeit nur noch wenig genutzten Jugendraum in eine Küche umzubauen.
Aus dem Rat kam aber auch die Meinung,
dass man der Jugend den Jugendraum lassen soll, da diese sonst nichts
dergleichen haben.
Weiter wird eine dahingehende Lösung
vorgeschlagen, an den Kindergarten eine Art Wintergarten in Containerbauweise
mit Durchgang anzubauen und diesen zukünftig als Küche zu nutzen.
Die Verwaltung wird gebeten, für diese
Variante eine Kostenermittlung durchzuführen und evtl. Fördermöglichkeiten zu
prüfen.
Weiterhin soll geklärt werden, ob die
Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes Schwerpunktgemeinde förderfähig sind.
Sachverhalt:
Die Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in
Kalenborn-Scheuern wird zurzeit mit einer Betriebserlaubnis für eine geöffnete
Gruppe mit 25 Plätzen - davon max. 4 U-3-Kinder - geführt.
Bisher wurde die Kindertagesstätte 1 x pro
Woche (donnerstags) mit einem Mittagessen von der Maternus GmbH beliefert.
Dieser Vertrag wurde jedoch seitens der Maternus GmbH zum 30.04.2020 gekündigt.
Aktuell nehmen im Durchschnitt ca. 16 Kinder an der Mittagsverpflegung teil.
Das neue Kita-Zukunftsgesetz Rheinland-Pfalz,
welches am 01.07.2021 in Kraft tritt, regelt u.a. die Präzisierung des
Rechtsanspruches auf eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig sieben Stunden
mit der Prämisse, ein Mittagessen anzubieten. Durch diese Änderung im Gesetz
könnte evtl. in Zukunft die Anzahl der Essensteilnehmer weiter ansteigen.
Zur Zeit gibt es in der Kita lediglich eine
kleine Teeküche, so dass der gesetzlichen Vorgabe in keinster Weise Rechnung
getragen werden kann. Aus diesem Grund wurden seitens des Trägers verschiedene
Lösungsmöglichkeiten in Betracht gezogen, um einen gesetzlich vorgeschriebenen
Rechtsanspruch auf eine Mittagsverpflegung zu gewährleisten.
Im Erdgeschoss des Gebäudes besteht die
Möglichkeit, den Turnraum als Küche mit integriertem Speisenraum für die Kinder
umzubauen. Ein Wasser- bzw. Stromanschluss sowie eine Abflussmöglichkeit ist in
unmittelbarer Nähe vorhanden und problemlos installierbar. Der Raum würde durch
eine Wand in Leichtbauweise geteilt werden. In diese Wand würde ein nicht zu
öffnendes Fenster integriert, um Licht in den vorderen Teil zu lassen und die
Kinder bei der Zubereitung von den Speisen zuschauen zu lassen. Der Durchgang
zum benachbarten Abstellraum könnte vergrößert und daher großzügiger gestaltet
werden. Der hintere Teil des Raumes mit Fenster und Tür nach außen soll der
Küchenbereich werden. Aus Sicht der Hygienekontrolle muss der Boden und die
Einrichtung aus abwaschbarem Material bestehen. Die Wand oberhalb der
Arbeitsfläche muss ebenfalls abwaschbar hergestellt werden.
Hierzu hat bereits ein Vor-Ort-Termin mit
Bauingenieur Johannes Dahm von der Bauabteilung stattgefunden. Demnach
entstehen für diese Umbaumaßnahme incl. Kücheneinrichtung Kosten in Höhe von
ca. 30.000 € (vorbehaltlich der Abstimmung mit Gesundheits- und Veterinäramt).
Diese grobe Kostenschätzung basiert auf einer im Umfang ähnlichen Baumaßnahme,
welche in der Alt-VG Obere Kyll realisiert wurde. Die dort angefallenen Kosten
wurden per Baupreisindex auf das Jahr 2020 hochgerechnet. Um eine bindende und
somit genauere Kostenschätzung anzufertigen, muss zuvor ein genauer Plan der
angedachten Baumaßnahmen angefertigt werden, welcher durch die oben genannten
Ämter noch zu prüfen ist. Der hier erwähnte Kostenansatz dient der groben
Orientierung. Im Nachgang gilt es noch zu prüfen, wo der Turnunterricht,
welcher u.a. in diesem Raum ausgeübt wird, zukünftig in der Einrichtung
stattfinden kann. Mögliche Eigenleistungen der Ortsgemeinde (Freiwillige
Helfer, Eltern pp.) sind hierbei nicht eingerechnet, aber wünschenswert und
erheblich kostenminimierend.
Alternativ hierzu oder als Übergangslösung
wäre vorstellbar, dass ein Caterer mit einem sog. „Cook und Freeze“-Verfahren
die Mittagsverpflegung anbietet. Bei diesem Verfahren werden tiefgekühlte
Speisen vor Ort in einem Konvektomaten fertig gegart. Eine Aufbereitung dieser
tiefgekühlten Speisen könnte in der der vorhandenen Küche des Gemeindehauses
durchgeführt werden. Der angrenzende Gemeindesaal dient auch z. Zt. als Speiseraum
für die Kinder.
Wie sich jedoch bei der Ortsbegehung mit
Johannes Dahm herausstellt, gibt es hierzu einige Auflagen der Unfallkasse zu
erfüllen, die noch umzusetzen bzw. nachzurüsten sind und mit nicht
unerheblichen Kosten zu veranschlagen sind.
Hierzu zählt u.a. die
kindersichere Nachrüstung des kompletten Treppenaufgangs mit Handlauf und
Kletterschutz, Fingerklemmschutz für alle Türen, welche durch Kinder genutzt
werden (ca. 150,- €/Türe) sowie Auslegung eines rutschsicheren Bodenbelags (R
9/R11 für den Speisenraum bzw. die Küche). Für eine dauerhafte Nutzung fehlen
in der Küche ein erforderliches Handwaschbecken sowie ein Ausgussbecken. Auch
die Bestuhlung im Gemeindesaal ist nicht kindgerecht und angemessen.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Küche auch
von anderen Personen (private Feierlichkeiten, Dorffeste) genutzt werden kann.
Daher müssten alle Geräte, Utensilien und Lebensmittel, die für die
Aufbereitung der Mittagsverpflegung genutzt werden, separat und verschlossen
gelagert werden. Nach einer etwaigen Fremdnutzung ist die Küche zu reinigen und
zu desinfizieren.
Auch im Hinblick auf eine zukunftsorientierte
Ausrichtung und Sicherung und Erhaltung der Kindertagesstätte
Kalenborn-Scheuern im Sinne des neuen Kita-Zukunftsgesetzes gilt es nun, die
aufgezeigten Möglichkeiten abzuwägen und zu diskutieren.