Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt für die beiden Baugrundstück-Eigentümer, die bisher ihr
Bauvorhaben noch nicht angegangen haben, eine Baufristverlängerung für weitere
zwei Jahre. Künftig bleibt jedoch die aktuell gültige Baupflicht von zwei
Jahren bestehen.
Ratsmitglied
Oliver Thiesen ist wegen Befangenheit ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Ortsbürgermeister Simons informiert
darüber, dass bei zwei Baugrundstücken im Baugebiet „Auf Erd“ die Baupflicht
von 2 Jahren erheblich überschritten ist. Die Eigentümer wurden von der
Gemeinde diesbezüglich bisher nicht kontaktiert. Der Gemeinderat berät über
die Möglichkeit der Fristverlängerung oder dem Grundstücksrückkauf der
Gemeinde.