Sitzung: 24.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 2-2331/20/36-208
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Kostenkalkulation für beide Varianten zu ermitteln. Zusätzlich soll für die
Variante 1 eine Prognose für das Restrisiko erstellt werden und geklärt werden,
ob eine Bepflanzung mit einer Hecke als Wetterschutz dieses Restrisiko mindert.
Sachverhalt:
Die tragenden Wände der
Leichenhalle in der Ortsgemeinde Steffeln bedürfen einem dringenden
Handlungsbedarf. Das Mauerwerk zeigt auf der Gebäudeinnenseite großflächige
weiße kristallähnliche Ausblühungen. Aufgrund des parabelförmigen Verlaufs
entlang der an der Außenwand anschließenden Wände, kann eine eventuell fehlende
Horizontalabdichtung als alleinige Ursache des vorhandenen Schadenbilds
ausgeschlossen werden. Die in einem Mauerwerk wirkenden Kapillarkräfte ermöglichen
es Wasser senkrecht aufzusteigen und dort Schäden hervorzurufen. Eine fehlende
Horizontalabdichtung zeigt sich am unteren Ende der Wand durch ein i.d.R.
horizontal verlaufendes Schadensbild infolge Feuchtigkeitseinwirkung.
Da beim vorliegenden Fall, ein
parabelförmiger Verlauf, der von der Außenwand abgehenden Wände, vorzufinden
ist, konzentriert sich die Ursachenforschung auf die Außenfassade des Bauwerks.
Diese wurde als Natursteinmauerwerk hergestellt. Trotz der auf den ersten Blick
ordentlichen Verfugung vom Mauerwerk wird es dem Wasser ermöglicht, permanent
ins Bauwerk zu gelangen. Der anhaltend hohe Feuchtigkeitsgehalt hat zur Folge,
dass sich die natürlichen Salze, welche sich in Baustoffen befinden, lösen und
mit dem Wassertransport an die Innenseite des Bauwerks gelangen und
schlussendlich hier kristallisieren. An der direkten Innenseite der Natursteinfassade
sind keine Ausblühungen vorzufinden. Grund dafür ist die Anbringung von Dämmung
auf der Innenseite des Mauerwerks, welche ein Ausblühen an der Innenseite verhindert.
Unter der Dämmung wird es allerdings vermutlich ähnlich aussehen, wie bei den
angrenzenden Wänden. Um den weiteren Wassertransport von außen nach innen in
Zukunft unterbinden zu können gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Variante 1:
Das gesamte
Natursteinmauerwerk wird sandgestrahlt, Die Fugen ca. 3-4 cm ausgekratzt.
Anschließend muss das Mauerwerk inkl. der ausgekratzten Fugen gründlich
abtrocknen und falls notwendig mit einer Einhausung der Fassade vor weiterem
Schlagregen und der daraus resultierenden Feuchtigkeit geschützt werden. Im
Anschluss wird die Fassade neu verfugt. Bei dieser Variante besteht noch ein
gewisses Restrisiko, dass auch bei einer Neuverfugung nach einiger Zeit wieder
Feuchtigkeit ins Gebäude gelangen kann, da sich das Natursteinmauerwerk auf der
Schlagwetterseite des Gebäudes befindet.
Variante
2:
Es wird eine
hinterlüftete Fassade vor das bestehende Natursteinmauerwerk angebracht.
Das würde bedeuten, dass die bestehende Natursteinfassade nicht weiter
behandelt werden müsste. Die neu anzubringende Vorhangfassade würde das
Mauerwerk dauerhaft vor Regen und somit Feuchtigkeit schützen. Es gibt hier
mehrere Materialien in unterschiedlichen optischen Ausführungen, welche für
diese Aufgaben in Betracht kommen können. Hier könnte beispielsweise eine
Fassade aus Cortenstahl realisiert werden, welche eine ansprechende und
passende Optik für die Leichenhalle bietet (Beispielbild im Anhang). Diese generelle
Ausführungsweise hat den Vorteil, dass durch den Luftzwischenraum (zwischen
Natursteinmauerwerk und Vorhangfassade) ein permanenter Luftzug entsteht,
welcher evtl. auftretende Feuchtigkeit sofort vom Gebäude abtransportiert. Dies
wird auch als „Kamineffekt“ bezeichnet. Hierbei könnte das Natursteinmauerwerk
unter der aufgebrachten Fassade gründlich abtrocknen. Ein Einhausen wäre bei
dieser Variante somit nicht notwendig. Dies wäre die langlebigere der beiden
Varianten.
Bei beiden
Varianten muss das vorhandene Mauerwerk gründlich abtrocknen, bevor man die
Innenseite des Gebäudes sanieren kann. Die Sanierung an der Innenseite würde
bedeuten, dass der beschädigte Innenputz großflächig abgeschlagen wird und
anschließend mittels Sanierputz ausgebessert wird.
Die
Ortsbürgermeisterin stellt anhand der Sitzungsvorlage beide Varianten zur
Sanierung der Leichenhalle vor. Es folgt eine eingehende Diskussion zu den Vor-
und Nachteilen beider Varianten. Der Rat vertritt mehrheitlich die Auffassung,
dass seitens der Verbandsgemeindeverwaltung die Kosten für die beiden
Sanierungsmöglichkeiten ermittelt werden sollen, damit anhand dieser Kosten
eine Entscheidung getroffen werden kann.