Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenkalkulation für beide Varianten zu ermitteln. Zusätzlich soll für die Variante 1 eine Prognose für das Restrisiko erstellt werden und geklärt werden, ob eine Bepflanzung mit einer Hecke als Wetterschutz dieses Restrisiko mindert.


Sachverhalt:

 

Die tragenden Wände der Leichenhalle in der Ortsgemeinde Steffeln bedürfen einem dringenden Handlungsbedarf. Das Mauerwerk zeigt auf der Gebäudeinnenseite großflächige weiße kristallähnliche Ausblühungen. Aufgrund des parabelförmigen Verlaufs entlang der an der Außenwand anschließenden Wände, kann eine eventuell fehlende Horizontalabdichtung als alleinige Ursache des vorhandenen Schadenbilds ausgeschlossen werden. Die in einem Mauerwerk wirkenden Kapillarkräfte ermöglichen es Wasser senkrecht aufzusteigen und dort Schäden hervorzurufen. Eine fehlende Horizontalabdichtung zeigt sich am unteren Ende der Wand durch ein i.d.R. horizontal verlaufendes Schadensbild infolge Feuchtigkeitseinwirkung.

 

Da beim vorliegenden Fall, ein parabelförmiger Verlauf, der von der Außenwand abgehenden Wände, vorzufinden ist, konzentriert sich die Ursachenforschung auf die Außenfassade des Bauwerks. Diese wurde als Natursteinmauerwerk hergestellt. Trotz der auf den ersten Blick ordentlichen Verfugung vom Mauerwerk wird es dem Wasser ermöglicht, permanent ins Bauwerk zu gelangen. Der anhaltend hohe Feuchtigkeitsgehalt hat zur Folge, dass sich die natürlichen Salze, welche sich in Baustoffen befinden, lösen und mit dem Wassertransport an die Innenseite des Bauwerks gelangen und schlussendlich hier kristallisieren. An der direkten Innenseite der Natursteinfassade sind keine Ausblühungen vorzufinden. Grund dafür ist die Anbringung von Dämmung auf der Innenseite des Mauerwerks, welche ein Ausblühen an der Innenseite verhindert. Unter der Dämmung wird es allerdings vermutlich ähnlich aussehen, wie bei den angrenzenden Wänden. Um den weiteren Wassertransport von außen nach innen in Zukunft unterbinden zu können gibt es verschiedene Möglichkeiten:

 

Variante 1:

Das gesamte Natursteinmauerwerk wird sandgestrahlt, Die Fugen ca. 3-4 cm ausgekratzt. Anschließend muss das Mauerwerk inkl. der ausgekratzten Fugen gründlich abtrocknen und falls notwendig mit einer Einhausung der Fassade vor weiterem Schlagregen und der daraus resultierenden Feuchtigkeit geschützt werden. Im Anschluss wird die Fassade neu verfugt. Bei dieser Variante besteht noch ein gewisses Restrisiko, dass auch bei einer Neuverfugung nach einiger Zeit wieder Feuchtigkeit ins Gebäude gelangen kann, da sich das Natursteinmauerwerk auf der Schlagwetterseite des Gebäudes befindet.

 

Variante 2:

Es wird eine hinterlüftete Fassade vor das bestehende Natursteinmauerwerk angebracht. Das würde bedeuten, dass die bestehende Natursteinfassade nicht weiter behandelt werden müsste. Die neu anzubringende Vorhangfassade würde das Mauerwerk dauerhaft vor Regen und somit Feuchtigkeit schützen. Es gibt hier mehrere Materialien in unterschiedlichen optischen Ausführungen, welche für diese Aufgaben in Betracht kommen können. Hier könnte beispielsweise eine Fassade aus Cortenstahl realisiert werden, welche eine ansprechende und passende Optik für die Leichenhalle bietet (Beispielbild im Anhang). Diese generelle Ausführungsweise hat den Vorteil, dass durch den Luftzwischenraum (zwischen Natursteinmauerwerk und Vorhangfassade) ein permanenter Luftzug entsteht, welcher evtl. auftretende Feuchtigkeit sofort vom Gebäude abtransportiert. Dies wird auch als „Kamineffekt“ bezeichnet. Hierbei könnte das Natursteinmauerwerk unter der aufgebrachten Fassade gründlich abtrocknen. Ein Einhausen wäre bei dieser Variante somit nicht notwendig. Dies wäre die langlebigere der beiden Varianten.

 

Bei beiden Varianten muss das vorhandene Mauerwerk gründlich abtrocknen, bevor man die Innenseite des Gebäudes sanieren kann. Die Sanierung an der Innenseite würde bedeuten, dass der beschädigte Innenputz großflächig abgeschlagen wird und anschließend mittels Sanierputz ausgebessert wird.

 

 

Die Ortsbürgermeisterin stellt anhand der Sitzungsvorlage beide Varianten zur Sanierung der Leichenhalle vor. Es folgt eine eingehende Diskussion zu den Vor- und Nachteilen beider Varianten. Der Rat vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass seitens der Verbandsgemeindeverwaltung die Kosten für die beiden Sanierungsmöglichkeiten ermittelt werden sollen, damit anhand dieser Kosten eine Entscheidung getroffen werden kann.