Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinderat Salm beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020 in der vorgelegten Fassung sowie die Änderungen des vorgetragenen Sachverhaltes.

 


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020 im Zeitraum 23.05.2020 bis 05.06.2020 zur Einsichtnahme ausgelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Grund für die Erstellung dieses 1. Nachtragshaushaltsplans ist:

 

1.       Der Ausbau der Birresborner Straße innerorts, der im Zuge des Ausbaus der K 77 federführend vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) durchgeführt wird. Der Ortsgemeinde Salm obliegt die Finanzierung des Ausbaus der Gehwege entlang der Birresborner Straße.

2.       Die Korrektur der Veranschlagung zur Errichtung einer Zaunanlage am neuen Spielplatz, sowie die damit verbundene Erstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich.

 

Produkt 5410: Ausbau Birresborner Straße (K 77):

Basierend auf der Kostenschätzung des LBM für diese Maßnahme, ist mit einem Nettoanteil der Ortsgemeinde von 5.775 € zu rechnen. Dieser ergibt sich aus der nachfolgenden Kostenübersicht:

 

Gesamtkosten der Maßnahme                  55.000 €

abzüglich 70 % Beiträge                                 38.500 €

Zwischensumme:                                            16.500 €

Hieraus 65 % LVFG-Zuschuss                       10.725 €

verbleibender Eigenanteil der OG               5.775 €

 

Die Veranschlagung der Maßnahme erfolgt im Finanzhaushalt als Investition. Da Straßenbeiträge sowie ein Landeszuschuss für diese Investition im Jahr 2021 erwartet werden, finanziert sich der in der Kostenübersicht genannte Eigenanteil der Ortsgemeinde über die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 5.780 €.

 

Produkt 3662: Errichtung einer Zaunanlage:

Die vorgenannte Maßnahme ist als Investition im Finanzhaushalt mit 7.500 € veranschlagt. Dieser Ansatz wird vermindert um 1.500 € auf 6.100 €. Gleichermaßen wird im Ergebnishaushalt der Ansatz zur Erstellung eines Bebauungsplans (Produkt 5111) für diesen Bereich von 2.000 € um 500 € auf 1.500 € reduziert.

 

Finanzierung des Nachtragshaushalts:

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen erhöht sich der Finanzmittelfehlbetrag (Posten F 34 im Gesamtfinanzhaushalt), im Vergleich zum ursprünglichen Haushalt 2020, von 88.230 € um 53.000 € auf 141.230 €. Weiterhin erhöht sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite von 56.050 € um 5.480 € auf 61.830 €.

 

Finanzmittelfehlbetrag (Posten F 34):                                                                      141.230 €

abzüglich Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionskredite (Posten F 37)   53.790 €

zu finanzierende Summe (Posten F 39):                                                                    87.440 €

 

Am 31.12.2019 hatte die Ortsgemeinde voraussichtliche Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 101.162 €. Zu Deckung des Finanzhaushalts im 1. Nachtragshaushalt ist die Erhöhung dieser Verbindlichkeiten um 87.440 € auf 190.602 € erforderlich.

 

Aufgrund der gebotenen Dringlichkeit zur Ausschreibung der Maßnahme durch den LBM, sowie der bislang fehlenden Finanzierung durch die Ortsgemeinde, wurden die vorgenannten Ausführungen mit der Kommunalaufsicht zunächst telefonisch besprochen und am 03.04.2020 durch diese schriftlich vorab genehmigt. Mit der heutigen Beratung im Ortsgemeinderat wird die für diese Investition notwendige Aufstellung eines Nachtragshaushalts formal beschlossen.

 

Tobias Schäfer, Sachbearbeiter für den Haushalt Salm, erläutert dem Rat die Nachtragshaushaltssatzung. Er teilt den Ratsmitgliedern Kopien des berichtigten Vorberichtes und der berichtigten Haushaltssatzung aus. Der berichtigte Vorbericht befindet sich in der Anlage zu dieser Niederschrift.

 

Herrn Schäfer wurden vom LBM eine erhöhte Kostenaufstellung kurz vor der Sitzung zugesandt, sodass diese nicht mehr in die Beschlussvorlage eingearbeitet werden konnte. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde an der Maßnahme steigt um 20 % auf rund 7.000 € statt vormals 5.775 €. Gründe für die Kostensteigerung waren bis dato nicht bekannt. Rückfragen des Rates werden durch Herrn Schäfer klärend beantwortet.