Sitzung: 15.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-2900/20/32-014
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinderat Salm beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1.
Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020 in der vorgelegten Fassung sowie die
Änderungen des vorgetragenen Sachverhaltes.
Sachverhalt:
Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende 1.
Nachtragshaushaltssatzung sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020
im Zeitraum 23.05.2020 bis 05.06.2020 zur Einsichtnahme ausgelegen.
Es wurden
keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Grund für die Erstellung dieses 1.
Nachtragshaushaltsplans ist:
1.
Der Ausbau der Birresborner Straße
innerorts, der im Zuge des Ausbaus der K 77 federführend vom Landesbetrieb
Mobilität (LBM) durchgeführt wird. Der Ortsgemeinde Salm obliegt die
Finanzierung des Ausbaus der Gehwege entlang der Birresborner Straße.
2.
Die Korrektur der Veranschlagung
zur Errichtung einer Zaunanlage am neuen Spielplatz, sowie die damit verbundene
Erstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich.
Produkt 5410: Ausbau Birresborner
Straße (K 77):
Basierend auf
der Kostenschätzung des LBM für diese Maßnahme, ist mit einem Nettoanteil der
Ortsgemeinde von 5.775 € zu rechnen. Dieser ergibt sich aus der nachfolgenden Kostenübersicht:
Gesamtkosten
der Maßnahme 55.000 €
abzüglich 70
% Beiträge 38.500
€
Zwischensumme: 16.500
€
Hieraus 65 %
LVFG-Zuschuss 10.725
€
verbleibender
Eigenanteil der OG 5.775 €
Die
Veranschlagung der Maßnahme erfolgt im Finanzhaushalt als Investition. Da Straßenbeiträge
sowie ein Landeszuschuss für diese Investition im Jahr 2021 erwartet werden, finanziert
sich der in der Kostenübersicht genannte Eigenanteil der Ortsgemeinde über die Aufnahme
eines Investitionskredits i. H. v. 5.780 €.
Produkt 3662:
Errichtung einer Zaunanlage:
Die
vorgenannte Maßnahme ist als Investition im Finanzhaushalt mit 7.500 €
veranschlagt. Dieser Ansatz wird vermindert um 1.500 € auf 6.100 €.
Gleichermaßen wird im Ergebnishaushalt der Ansatz zur Erstellung eines Bebauungsplans
(Produkt 5111) für diesen Bereich von 2.000 € um 500 € auf 1.500 € reduziert.
Finanzierung des Nachtragshaushalts:
Unter
Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen erhöht sich der
Finanzmittelfehlbetrag (Posten F 34 im Gesamtfinanzhaushalt), im Vergleich zum
ursprünglichen Haushalt 2020, von 88.230 € um 53.000 € auf 141.230 €. Weiterhin
erhöht sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite von 56.050 €
um 5.480 € auf 61.830 €.
Finanzmittelfehlbetrag
(Posten F 34): 141.230
€
abzüglich
Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionskredite (Posten F 37) 53.790
€
zu finanzierende
Summe (Posten F 39):
87.440 €
Am 31.12.2019
hatte die Ortsgemeinde voraussichtliche Verbindlichkeiten gegenüber der
Verbandsgemeinde i. H. v. 101.162 €. Zu Deckung des Finanzhaushalts im 1.
Nachtragshaushalt ist die Erhöhung dieser Verbindlichkeiten um 87.440 € auf
190.602 € erforderlich.
Aufgrund der
gebotenen Dringlichkeit zur Ausschreibung der Maßnahme durch den LBM, sowie der
bislang fehlenden Finanzierung durch die Ortsgemeinde, wurden die vorgenannten
Ausführungen mit der Kommunalaufsicht zunächst telefonisch besprochen und am
03.04.2020 durch diese schriftlich vorab genehmigt. Mit der heutigen Beratung
im Ortsgemeinderat wird die für diese Investition notwendige Aufstellung eines
Nachtragshaushalts formal beschlossen.
Tobias
Schäfer, Sachbearbeiter für den Haushalt Salm, erläutert dem Rat die
Nachtragshaushaltssatzung. Er teilt den Ratsmitgliedern Kopien des berichtigten
Vorberichtes und der berichtigten Haushaltssatzung aus. Der berichtigte
Vorbericht befindet sich in der Anlage zu dieser Niederschrift.
Herrn
Schäfer wurden vom LBM eine erhöhte Kostenaufstellung kurz vor der Sitzung
zugesandt, sodass diese nicht mehr in die Beschlussvorlage eingearbeitet werden
konnte. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde an der Maßnahme steigt um 20 % auf
rund 7.000 € statt vormals 5.775 €. Gründe für die Kostensteigerung waren bis
dato nicht bekannt. Rückfragen des Rates werden durch Herrn Schäfer klärend
beantwortet.