Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat greift den Vorschlag der Verwaltung auf und vergibt für den im vorstehenden Lageplan markierten Wirtschaftsweg den inoffiziellen Straßennamen „Neugeborenen-Allee“. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit dem Rat einen Gestaltungsvorschlag zu erarbeiten.


Sachverhalt:

 

In der Ortsgemeinde Feusdorf wurde vor einigen Jahren festgelegt, dass für jedes neugeborene Kind in Feusdorf ein Obstbaum entlang des im unten dargestellten Lageplanauszug gelb markierten Wirtschaftsweges gepflanzt wird.

 

Nun ist beabsichtigt, diesen Wirtschaftsweg, der ausschließlich zur wegemäßigen Erreichbarkeit der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke dient, entsprechend als „Neugeborenen-Allee“ zu benennen.

 

Eine formelle Widmung des Weges für den öffentlichen Verkehr nach § 36 Landesstraßengesetz ist nicht möglich, da der Weg für den öffentlichen Verkehr nicht ausgebaut ist. Eine Widmung würde auch automatisch die Unterhaltungslast der Ortsgemeinde sowie den Winterdienst nach sich ziehen. Dies ist sicher nicht gewollt.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, diesem Weg einen „inoffiziellen“ Straßennamen zu vergeben. Dies bedarf eines Beschlusses des Ortsgemeinderates. Auch sollte sich das Straßennamensschild für die „Neugeborenen-Allee“ gestalterisch von den offiziellen Straßennamenschildern absetzen, damit dem unbeteiligten Betrachter der Unterschied zu den offiziellen Straßennamen deutlich wird.