Sitzung: 25.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2329/20/11-152
Beschluss:
Nach eingehender Beratung
beschließt der Ortsgemeinderat die Neufassung der Friedhofssatzung entsprechend
vorliegendem Entwurf.
Nach der Beschlussfassung wird die
korrigierte Neufassung der Friedhofssatzung zur Verfügung gestellt, durch den Ortsbürgermeister
ausgefertigt und veröffentlicht.
Sachverhalt:
Auf dem Friedhof in Feusdorf soll
künftig ein Urnenhochbeet für Urnenbeisetzungen angeboten werden.
Durch die Einführung dieser neuen
Grabart muss die Friedhofssatzung aktualisiert werden.
Da bereits mehrere Änderungen der
Grundsatzung von 2005 vorliegen, ist es sinnvoll, die Friedhofssatzung komplett
neuzufassen.
Im Zuge dessen können gleichzeitig
mehrere Anpassungen vorgenommen werden. Zur besseren Darstellung sind die
Anpassungen rot markiert.
Im Anhang befindet sich der
Entwurf der neuen Friedhofssatzung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch die Einführung der neuen
Grabart müssen ebenfalls hierfür neue Gebühren festgelegt werden.
Für ein Einzelurnenhochbeetgrab
werden 900,00 €, für ein Tiefenurnengrab werden 1.350,00 € festgelegt (Doppelbelegung).