Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Neufassung der Friedhofssatzung entsprechend vorliegendem Entwurf.

 

Nach der Beschlussfassung wird die korrigierte Neufassung der Friedhofssatzung zur Verfügung gestellt, durch den Ortsbürgermeister ausgefertigt und veröffentlicht.


Sachverhalt:

 

Auf dem Friedhof in Feusdorf soll künftig ein Urnenhochbeet für Urnenbeisetzungen angeboten werden.

 

Durch die Einführung dieser neuen Grabart muss die Friedhofssatzung aktualisiert werden.

 

Da bereits mehrere Änderungen der Grundsatzung von 2005 vorliegen, ist es sinnvoll, die Friedhofssatzung komplett neuzufassen.

 

Im Zuge dessen können gleichzeitig mehrere Anpassungen vorgenommen werden. Zur besseren Darstellung sind die Anpassungen rot markiert.

 

Im Anhang befindet sich der Entwurf der neuen Friedhofssatzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Einführung der neuen Grabart müssen ebenfalls hierfür neue Gebühren festgelegt werden.

 

Für ein Einzelurnenhochbeetgrab werden 900,00 €, für ein Tiefenurnengrab werden 1.350,00 € festgelegt (Doppelbelegung).