Sitzung: 25.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2328/20/11-151
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Feusdorf vergibt den
Auftrag für die Reinigung der Sinkkästen an den Dienstleister SRH Christine
Hoth, Meckenbach mit den in der Vorlage angegebenen Angebotsbedingungen.
Sachverhalt:
Im Nachgang zur
Bürgermeisterdienstbesprechung vom 18.09.2019 informierte Werkleiter Harald
Brück die Ortsgemeinden der ehem. VG Obere Kyll per E-Mail vom 24.10.2019 über
die Kosten für die Reinigung der Straßeneinläufe durch die VG-Werke in den
Jahren 2015 – 2018. Die Übersichtstabelle weist für die OG Feusdorf insgesamt
238 Einläufe auf. Danach betrugen die jährlich angefallenen Kosten pro Einlauf
zwischen 3,55 € - 4,98 €, zuzüglich 0,08 € Entsorgungskosten je Sinkkasten.
Werkleiter Brück hat den
vorgenannten Ortsgemeinde gleichzeitig angeboten, die Aufgabe auf absehbare
Zeit auch weiterhin zu übernehmen bzw. der Gemeinde freigestellt, die Aufgabe
selbst wahrzunehmen bzw. einen Dienstleister mit der Reinigung der Sinkkästen
zu betrauen. Die Kosten bei Inanspruchnahme eines Dienstleisters sollten hierzu
beim Fachbereich 2, FBL Carsten Schneider, erfragt werden.
In einer weiteren E-Mail vom 04.11.2019
informierte Werkleiter Brück über die Vertragsgrundlagen und
Abrechnungsmodalitäten zur Entleerung der Sinkkästen zwischen den Gemeinden und
den ehemaligen VG-Werken Obere Kyll. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die
VG-Werke die Reinigung nicht zu einem Preis von 2,50 € pro Einlauf, wie in der
Stadt Hillesheim und der Stadt Gerolstein von der beauftragten Firma Christine
Folz, 55576 Pleitersheim, abgerechnet, leisten können.
Auf Wunsch der OG Feusdorf wurde
vom Fachbereich 2 am 14.11.2019 per E-Mail ein Angebot für die Reinigung der
238 Straßeneinläufe in Feusdorf bei der Firma Christine Folz
Sinkkastenreinigung, Ringstraße 17, 55576 Pleitersheim, angefordert.
Das am 19.11.2019 eingegangene
Angebot zum beinhaltet bei einem Brutto-Preis von 2,62 € pro Eimer folgende Leistungen:
1. Abheben
des Deckels
2. Sinkkasteneimer
herausheben und entleeren
3. Deckelauflager
mit Wasser reinigen
4. Eimer
und Deckel einsetzen
5. Unrat
auf die Entsorgungsanlage fahren, Entsorgungskosten und Entsorgungsnachweis
6. An-
und Abfahrt
In der Sitzung des Ortsgemeinderat
Feusdorf am 11.12.2019 wurde eine Vertagung mit Prüfung folgender Fragen
beschlossen:
·
Ist eine „Bündelausschreibung“
sinnvoll und dadurch ggfls. Günstiger für die Ortsgemeinde
1)
Bauhof
2)
Anbieter
·
Welche Dauer des Vertrages des
Angebotes der Fa. Folz (?? Jahre)
·
Wie geht die Fa. Folz bei defekten
Sinkkästen mit z.B. defekten Eimern in den Sinkkästen um
Diese Fragen wurden durch Karl
Langens, Fachbereich 2, per E-Mail am 25.03.2020 an Ortsbürgermeister Hilgers
eingehend beantwortet. Wie von Ortsbürgermeister Hilgers in der Rückmeldung vom
gleichen Tag geäußert, erschienen ihm die Ausführungen jedoch nicht
ausreichend. Es folgte darauf ein weiterer E-Mail-Verkehr zwischen
Fachbereichsleiter Carsten Schneider und Ortsbürgermeister Hilgers zu diesem
Thema.
Am 26.03.2020 teilte
Ortsbürgermeister Hilgers telefonisch mit, das die Firma Folz zwischenzeitlich
die Sinkkästen ohne sein Wissen und ohne Auftrag der Gemeinde Feusdorf geleert
habe. Auch seitens der Verwaltung wurde hierzu kein Auftrag erteilt.
Nach Eingang der Rechnung der
Firma Folz vom 02.04.2020 über 670,21 € für die Reinigung von 256 Sinkästen in
der Gemeinde Feusdorf teilte Herr Hans Folz in seiner Stellungnahme vom
22.04.2020 mit, dass es sich hierbei um einen Fehler seinerseits handele
und es keinen Auftrag für die ausgeführte Reinigung gibt. Daher stelle
er der Gemeinde Feusdorf frei, die Rechnung nicht zu zahlen.
Offensichtlich ist hier in
Feusdorf, entgegen der sonst in den Vorjahren einwandfrei ausgeführten Arbeiten
in Gerolstein und Hillesheim, so ziemlich alles schiefgelaufen:
Ausführung ohne Auftrag, Falsche
Mengenangabe in der Rechnung, fehlende Arbeitsberichte mit Angabe der
Straßenzüge, sowie Aufzeichnung mit Ortsangaben schadhafter Sinkkasten (defekte
oder fehlende Einsätze, Verstopfungen), nicht alle Einläufe gereinigt! Trotzdem
hat Herr Folz die Gemeinde um Prüfung einer eventuellen Teilzahlung (50 %) des
Rechnungsbetrages gebeten, da ja die Reinigung ausgeführt und der Unrat entsorgt
worden wäre.
Das am 31.03.2020 durch die
Verwaltung bei der Firma G. Hilger GmbH,
56651 Oberzissen, angeforderte Angebot ist am 15.05.2020 eingegangen und
beinhaltet nur 2 Positionen:
1.
Abfälle aus der Reinigung von
Abwasserkanälen und
Bauwerken /
Kanalsand – Sandfangrückstände 1,00
/ t 105,00 € (netto)
2.
Straßenabläufe ohne Schlammraum
reinigen 1,00
/ St 5,00 € (netto)
Dieses Angebot ist somit nicht
vergleichbar, da kein Gesamtpreis pro Eimer ersichtlich bzw. kalkulierbar ist.
Am 27.05.2020 wurde ein weiteres
Angebot bei der Firma SRH
Sinkkastenreinigung Christine Hoth in 55606 Meckenbach, angefordert. Das am
27.05.2020 eingegangene Angebot beinhaltet bei einem Brutto-Preis von 2,56 € pro Sinkkasten folgende
Leistungen:
·
Abheben des Deckels
·
Herausheben und Entleeren des
Eimers
·
Eimer und Deckel fachgerecht
einsetzen
·
Eine Straßenliste mit Stückzahl
und evtl. Mängeln (z.B. bauliche Mängel, verstopfte Sinkkästen oder nicht
zugängliche Sinkkästen) wird erstellt
·
Fehlender Eimer austauschen und
einsetzen
Die Eimer
sind vom Auftraggeber zu stellen und werden im Zuge der Reinigung ausgetauscht
·
Das anfallende Material (Abfall)
wird zur Entsorgungsstelle abtransportiert
·
An- und Abfahrt
·
Evtl. Übernachtungskosten
Bei 238 Sinkkästen ergibt sich
hier eine Auftragssumme von 609,28 € pro Durchgang ohne Kosten für evtl.
fehlende Eimer bzw. Beseitigung von Verstopfungen.
Das Zahlen der Rechnung der Fa.
Stolz wird wegen fehlender Auftragsvergabe und mangelhafter Ausführung
abgelehnt. Die Ablehnung wird einstimmig beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bei einer Auftragsvergabe an die
Firma SRH Sinkkastenreinigung Christine Hoth, Meckenbach, ergibt sich bei 238
vorh. Sinkkästen für eine zweimalige Reinigung pro Jahr eine
Brutto-Auftragssumme von 1.218,56 €.
Bei Auftragsvergabe an die
VG-Werke ergibt sich eine Brutto-Auftragssumme von rund 2.380,00 € für eine
zweimalige Reinigung der Sinkkästen pro Jahr.