Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, den Bebauungsplan „Auf dem Rüddel“ zum ersten Mal zu ändern.  Der räumliche Geltungsbereich ist aus der vorstehenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag an das Büro Böffgen, Reutlingen, zu erteilen und zudem wird die Verwaltung beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss entsprechend bekannt zu geben.


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Auf dem Rüddel“ der Ortsgemeinde Feusdorf ist am 15.09.2006 in Kraft getreten und umfasst das Baugebiet „Sonnenweg“.

 

Ein Auszug aus der Planurkunde ist nachfolgend abgedruckt.

 

                            

 

Die Ortsgemeinde hat sich in den vergangenen Jahren immer häufiger mit Anträgen auf Befreiung bzw. Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befassen müssen. Insbesondere wird von Bauinteressenten und Architekten bemängelt, dass zu viele Einschränkungen in den Festsetzungen enthalten sind, die den heutigen Planungsvorstellungen der Bauherren entgegenstehen.

 

Im Rahmen der 1. Änderung ist nun vorgesehen, die bestehenden Textfestsetzungen „lesbar“ zu machen, insbesondere sollen die gestalterischen Festsetzungen wie u.a. First-/Traufhöhe, Dachform, Firstrichtung, Drempelhöhe, überarbeitet bzw. aufgehoben werden.

 

Mit dieser Planung beabsichtigt die Ortsgemeinde Feusdorf u.a. die Vermarktungschancen der Grundstücke zu verbessern.

 

Das Planungsbüro Böffgen, Reutlingen, hatte bereits am 13.05.2020 ein Angebot für die Erarbeitung der Planunterlagen eingereicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt aufgrund der Unerheblichkeitsgrenze aus dem bestehenden Haushaltsplan. Sofern ein Nachtragshaushalt aufgestellt wird, erfolgt die Finanzierung.