Sitzung: 25.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2327/20/11-150
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat, den Bebauungsplan „Auf dem Rüddel“ zum ersten Mal zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der
vorstehenden Übersichtskarte ersichtlich.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt,
den Planungsauftrag an das Büro Böffgen, Reutlingen, zu erteilen und zudem wird
die Verwaltung beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss entsprechend bekannt zu
geben.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Auf dem Rüddel“
der Ortsgemeinde Feusdorf ist am 15.09.2006 in Kraft getreten und umfasst das
Baugebiet „Sonnenweg“.
Ein Auszug aus der Planurkunde ist
nachfolgend abgedruckt.
Die Ortsgemeinde hat sich in den
vergangenen Jahren immer häufiger mit Anträgen auf Befreiung bzw. Abweichung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befassen müssen. Insbesondere wird
von Bauinteressenten und Architekten bemängelt, dass zu viele Einschränkungen
in den Festsetzungen enthalten sind, die den heutigen Planungsvorstellungen der
Bauherren entgegenstehen.
Im Rahmen der 1. Änderung ist nun vorgesehen,
die bestehenden Textfestsetzungen „lesbar“ zu machen, insbesondere sollen die
gestalterischen Festsetzungen wie u.a. First-/Traufhöhe, Dachform,
Firstrichtung, Drempelhöhe, überarbeitet bzw. aufgehoben werden.
Mit dieser Planung beabsichtigt
die Ortsgemeinde Feusdorf u.a. die Vermarktungschancen der Grundstücke zu
verbessern.
Das Planungsbüro Böffgen,
Reutlingen, hatte bereits am 13.05.2020 ein Angebot für die Erarbeitung der
Planunterlagen eingereicht.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Finanzierung der
Planungskosten erfolgt aufgrund der Unerheblichkeitsgrenze aus dem bestehenden
Haushaltsplan. Sofern ein Nachtragshaushalt aufgestellt wird, erfolgt die
Finanzierung.