Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

27.04.2020

Herr Dr. Ali El Daibani

Feusdorf

500,00 €

Jugendarbeit

 

Geldspende

18.05.2020

Ortsbürgermeister Franz-Josef Hilgers

 – für diverse Spender –

345,00 €

Jugendarbeit

 

 

Zuwendung(en) zur Kenntnis (unter 100,00 Euro):

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

21.04.2020

Herr Hans Josef Moeller

Feusdorf

50,00 €

Jugendarbeit

Geldspende 23.04.2020

Frau Monika Paduch

Feusdorf

50,00 €

Jugendarbeit

Geldspende

24.04.20

Herr Rolf Gerdes

Feusdorf

30,00 €

Jugendarbeit

Geldspende

18.05.2020

Ortsbürgermeister

Franz-Josef Hilgers

– für anonymen Spender –

50,00 €

Masken (Corona)

 

Geldspende

18.05.2020

Golfclub Eifel e.V.,

Hillesheim

50,00 €

Masken (Corona)

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.