Sitzung: 09.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1-2933/20/01-362
Sachverhalt:
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Vulkaneifel hat
mit Schreiben vom 06.12.2019, hier eingegangen am 11.12.2019, zur I.
Nachtragshaushaltssatzung nebst –plan für das Haushaltsjahr 2019 Stellung
genommen, eine Beanstandung vorgenommen und die Genehmigung der
Investitionskredite für alle investiven Vorhaben nur unter der Bedingung
erteilt, dass die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ausschließlich zur
Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO
verwendet werden. Dieses Schreiben war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Stellungnahme der Verwaltung zum v. g. Schreiben, in
der auf die Beanstandung und die Kreditgenehmigung sowie die übrigen
wesentlichen Ausführungen eingegangen wird, war der Sitzungsvorlage ebenfalls
als Anlage beigefügt.