Sachverhalt:

 

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Vulkaneifel hat mit Schreiben vom 06.12.2019, hier eingegangen am 11.12.2019, zur I. Nachtragshaushaltssatzung nebst –plan für das Haushaltsjahr 2019 Stellung genommen, eine Beanstandung vorgenommen und die Genehmigung der Investitionskredite für alle investiven Vorhaben nur unter der Bedingung erteilt, dass die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ausschließlich zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden. Dieses Schreiben war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zum v. g. Schreiben, in der auf die Beanstandung und die Kreditgenehmigung sowie die übrigen wesentlichen Ausführungen eingegangen wird, war der Sitzungsvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.