Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Haupt-, und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 05.02.2020

Volksbank Eifel eG

1.500,00 €

Neujahrskonzert Gerolstein

Hausbank

Geldspende

11.02.2020

Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG

1.500,00 €

KiTa Pelm

 

Geldspende 11.02.2020

Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG

1.500,00 €

Grundschule Birresborn

 

Geldspende

31.03.2020

Johann Wilhelm Schreiner, Daun-Waldkönigen

500,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende 03.04.2020

Klaus-Peter Müller,
Bad Homburg

1.000,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

15.04.2020

Heiko Rollende Lebensmittelmärkte

2.000,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz

1.500,00 €

 

(hiervon jeweils 500,00 € an – siehe Zuwendungszweck)

Tennis-Club Gerolstein e. V. (50 Jahre Tennis-Club Gerolstein e. V.)

 

Reitsportverein Gerolstein e. V. (Unterstützung aufgrund Corona-bedingter finanzieller Notlage)

 

Kulturwerk Weißenseifen, Verein zur Förderung künstlerischen Wirkens e. V. (Förderung der Kinder- und-Jugend-Wald-Kunstschule Weißenseifen)

 

Sachspende

06.05.2020

Löwen-Apotheke,

Ihn. Markus Knie, Hillesheim

1.150,00 €

Desinfektionsmittel für die Kindertagesstätten der VG Gerolstein

 

Geldspende

24.04.2020

Freunde und Förderer der Augustiner Realschule Hillesheim e.V.

400,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

 

Zuwendung unter der Wertgrenze von 100 € - zur Information:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

10.01.2020

Georg und Brigitte Mäschig, Gerolstein

15,00 €

Jugendfeuerwehr Gerolstein

 

Geldspende

07.04.2020

Gerhard Rainer und Inge Gabreile Dorn, Daun-Pützborn

20,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende 07.04.2020

Verein zur Förderung des Löschwesens

75,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

14.04.2020

Bernhard Fuchs,

Hillesheim

40,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

14.04.2020

Rita Romag,

Feusdorf

50,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

16.04.2020

Eheleute Franz und Josefine Schütz

10,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

23.04.2020

Gerlinde Blaumeiser,

Gerolstein

50,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende
23.04.2020

Peter und Silvia Kuth, Üdersdorf

15,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende 27.04.2020

Simone Kleinen, Gerolstein

15,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

04.05.2020

Leslie Raabe,

Gerolstein

20,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

04.05.2020

Karl Heinz Berger,

Gerolstein

50,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende 04.05.2020

Freunde und Förderer der Grundschule Üxheim e.V.

50,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

12.05.2020

Förderverein Grundschule St. Josef Stadtkyll

30,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

Geldspende

15.05.2020

Förderverein der Berufsbildenden Schule Gerolstein e.V.

50,00 €

„Bürger gegen Corona“

 

 

Hinweis:

 

„Bürger gegen Corona“ ist eine private Initiative, die ua. von den Ortsbürgermeistern der Gemeinden Duppach und Kalenborn-Scheuern sowie vom Ortsvorsteher Gerolstein-Roth unterstützt wird.

 

In der Anpassungsphase von „Corona“ hat sich die Initiative auf die Herstellung von Mund-Nasen-Schutzmasken und deren Verteilung an ältere Mitbürger konzentriert. Diese Aktion stieß auf großes Interesse und eine hohe Spendenbereitschaft. Insgesamt sind bisher 5.875 € gespendet wurden.

 

Aus diesen Mitteln wurde neben den Materialkosten für die Maskenherstellung u.a. ein dringend benötigter Überwachungsmonitor für die „Corona-Station“ am Krankenhaus Gerolstein angeschafft (1.360 €). Dem DRK Gerolstein sind rd. 1.600 € zur Ergänzung der persönlichen Schutzausrüstung der Helfer zugesagt.

 

Der Restbetrag wird in der Region für dringende / sinnvolle Anschaffungen im Gesundheitswesen eingesetzt.      


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.