Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Verwaltung informiert den Ortsgemeinderat darüber, dass ab dem Jahr 2024 gesetzlich die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen verpflichtend eingeführt wird. Die Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen ist dann nicht mehr möglich.