Sitzung: 25.05.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die
Verwaltung informiert den Ortsgemeinderat darüber, dass ab dem Jahr 2024
gesetzlich die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen verpflichtend
eingeführt wird. Die Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen ist dann nicht
mehr möglich.