Sitzung: 25.05.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 2-2204/20/28-141
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Fertigstellung des Erschließungsbereiches „In
der Held“.
Dem
Bauprogramm wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen
Arbeiten auszuschreiben.
Die
Ausschreibung erfolgt erst nach Genehmigung des 1. Nachtragshaushalts.
Sachverhalt:
Der hintere
Bereich der Ortsstraße „In der Held“ wurde bisher noch nicht endgültig - im
Sinne von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Ormont vom
22.12.1995 – erstmals endgültig hergestellt. Nach § 8 der v.g.
Erschließungsbetragssatzung gilt eine Straße als endgültig hergestellt, wenn
sie über betriebsfertige Entwässerungseinrichtungen verfügt. Dies ist im
hinteren Teil der v.g. Ortsstraße „In der Held“ nicht der Fall. Hier erfolgt
die Entwässerung noch über angrenzende Grundstücke, was jedoch rechtlich nicht
(mehr) zulässig ist.
Die
Ortsgemeinde Ormont beabsichtigt daher die Fertigstellung des
Erschließungsbereiches der Ortstraße „In der Held“. Im hinteren Bereich (von
Ende Rinne Grundstück Hs. 34 bis Ende Grundstück Hs.44).
Hierzu
ist die Herstellung der Entwässerungseinrichtung notwendig.
Zur
Fertigstellung des Erschließungsbereiches ist folgendes Bauprogramm
durchzuführen:
Þ
Ausbaubeginn am Ende der
vorhandenen Rinne „In der Held“
Þ
Ausbaulänge ca. 136 m
Þ
Fahrbahnabschluss mit
Rundbordsteinen 15/22/100
Þ
Ableitung des anfallenden
Oberflächenwassers über die neu zu versetzende einzeilige Flusszeile und der zugehörigen
Straßenabläufe in die neu zu verlegende Entwässerungsleitung
Þ
Herstellung der
Entwässerungsleitung DN 150 zur Ableitung des Oberflächenwassers
Þ
Profilierung der
Entwässerungsmulde (von Zufahrt Hs. Nr. 44 bis „Schwarzenbach“ erforderliche
Angleichungsarbeiten)
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Haushalt 2020 sind keine Mittel
für die Fertigstellung des Erschließungsbereiches ,,In der Held" eingestellt.
Die erforderlichen Mittel müssen im 1. Nachtragshaushalt eingestellt werden.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden
Personen Ausschließungsgründe vor:
Monika
Seifen
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung
vornehmen sollten.