Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

 

Über einen Bauhof verfügt die Ortsgemeinde derzeit nicht. Im sog. „Gemeindelager“ in der Birkenstraße ist eine Materialablagerung aufgrund der Lage und Flächenverfügbarkeit nicht möglich.
Anlieferung per Lkw gestalten sich aufgrund der topographischen Verhältnisse als äußerst schwierig;
wenn nicht sogar unmöglich.

Eine geeignete Fläche für einen Bauhof mit Lagerhalle einschl. von Aufenthalts- und Sanitärräumen
stellt nach Auffassung der Ratsmitglieder, der im Gemeindeeigentum befindliche ehemalige Bahndamm,
Flur 23, Parz.-Nr.: 91/30 dar.

Diese Fläche ist bauplanungsrechtlich derzeit dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugeordnet.

Bevor für diesen Beriech weitere Überlegungen angestellt werden, bedarf es einer konkreten Klärung
folgender Punke:
a) Bauplanungsrecht (Bebauungsplanerweiterung „Auf den Querten“
b) Bauordnungsrecht hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit einer Lagerhalle mit Aufenthalts- und
     Sanitärraumen
c) Verkehrsmäßige Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz

 

 

Der Vorsitzende wird beauftragt, diesbezüglich Rücksprache mit der Verbandsgemeinde
(Bauabteilung / VG-Werke) zu nehmen.