Sitzung: 02.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2-2322/20/38-048
Sachverhalt:
Über einen
Bauhof verfügt die Ortsgemeinde derzeit nicht. Im sog. „Gemeindelager“ in der
Birkenstraße ist eine Materialablagerung aufgrund der Lage und
Flächenverfügbarkeit nicht möglich.
Anlieferung per Lkw gestalten sich aufgrund der topographischen Verhältnisse
als äußerst schwierig;
wenn nicht sogar unmöglich.
Eine
geeignete Fläche für einen Bauhof mit Lagerhalle einschl. von Aufenthalts- und
Sanitärräumen
stellt nach Auffassung der Ratsmitglieder, der im Gemeindeeigentum befindliche
ehemalige Bahndamm,
Flur 23, Parz.-Nr.: 91/30 dar.
Diese Fläche ist bauplanungsrechtlich derzeit dem Außenbereich (§ 35 BauGB)
zugeordnet.
Bevor für diesen Beriech weitere Überlegungen angestellt werden, bedarf es
einer konkreten Klärung
folgender Punke:
a) Bauplanungsrecht (Bebauungsplanerweiterung „Auf den Querten“
b) Bauordnungsrecht hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit einer Lagerhalle mit
Aufenthalts- und
Sanitärraumen
c) Verkehrsmäßige Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
Der
Vorsitzende wird beauftragt, diesbezüglich Rücksprache mit der Verbandsgemeinde
(Bauabteilung / VG-Werke) zu nehmen.