Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Norbert Zimmer von der Eigentümer-Familie Zimmer stellt kurz die Planung für die Grundstücke vor. Die Sanierung der Pfeilsmühle an sich ist bereits weit fortgeschritten und wird ein optisches Schmuckstück für Neroth.

 

Neben der Pfeilsmühle als Dauerwohnsitz der Eigentümerfamilie sollen entlang der Heltenbergstraße bis zu 5 Ferienhäuser mit insgesamt 20 Betten in ökologischer Bauweise errichtet werden. Die Energie­versorgung soll über erneuerbare Energien (überwiegend PV-Freiflächenanlagen) erfolgen. Darüber hinaus sind entlang der Unteren Layenstraße die Errichtung von 3 Einfamilienhäusern vorgesehen, die vermietet werden sollen.

 

Die Planung für diese Vorhaben sollen über einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren realisiert werden, die vom Planungsbüro Böffgen aufgestellt wird. Herr Böffgen weist darauf hin, dass die geplanten Bauvorhaben in der Heltenbergstraße (Errichung von 5 Ferienhäusern) nicht so einfach zu realisieren, obwohl die Grundstücke im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) liegen. Die KES spiegelt aber nur die Bebauung nach § 34 BauGB wider, nicht jedoch Sonderformen wie hier vorgesehen. Daher ist ein Bebauungsplan entsprechend aufzustellen.

 

 

 

Eine Beschlussfassung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird im Ortsgemeinderat im Laufe des Bauleitplanverfahrens beraten.