Sitzung: 26.05.2020 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Norbert Zimmer von der
Eigentümer-Familie Zimmer stellt kurz die Planung für die Grundstücke vor. Die
Sanierung der Pfeilsmühle an sich ist bereits weit fortgeschritten und wird ein
optisches Schmuckstück für Neroth.
Neben der Pfeilsmühle als
Dauerwohnsitz der Eigentümerfamilie sollen entlang der Heltenbergstraße bis zu
5 Ferienhäuser mit insgesamt 20 Betten in ökologischer Bauweise errichtet
werden. Die Energieversorgung soll über erneuerbare Energien (überwiegend
PV-Freiflächenanlagen) erfolgen. Darüber hinaus sind entlang der Unteren
Layenstraße die Errichtung von 3 Einfamilienhäusern vorgesehen, die vermietet
werden sollen.
Die Planung für diese Vorhaben sollen
über einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren realisiert werden, die vom
Planungsbüro Böffgen aufgestellt wird. Herr Böffgen weist darauf hin, dass die
geplanten Bauvorhaben in der Heltenbergstraße (Errichung von 5 Ferienhäusern)
nicht so einfach zu realisieren, obwohl die Grundstücke im Geltungsbereich der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) liegen. Die KES spiegelt aber nur
die Bebauung nach § 34 BauGB wider, nicht jedoch Sonderformen wie hier
vorgesehen. Daher ist ein Bebauungsplan entsprechend aufzustellen.
Eine
Beschlussfassung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Der Entwurf des
Bebauungsplanes wird im Ortsgemeinderat im Laufe des Bauleitplanverfahrens
beraten.