Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben mit der Bedingung, dass eine gemeinsame Nutzung durch Mitanbieter zugelassen wird.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.


Sachverhalt:

 

Es wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Mobilfunksendemastes mit einer Gesamthöhe von 30,60 m einschließlich der dazugehörigen Technikeinheit gestellt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, Flur 13, Flurstück 42/3. Nach § 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen …. dient. Seitens der Verwaltung werden keine Gründe gesehen, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen. Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde.