Sitzung: 03.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 2-2161/19/35-327
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Stadtkyll beschließt die Aufstellung eines Hochwasserschutz-
und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Gemarkungen Stadtkyll und Schönfeld.
Finanzielle Auswirkungen:
Da die
Kosten für die Aufstellung des Hochwasserschutz- und
Starkregenvorsorgekonzeptes zu 90 % vom Land und zu 10 % von der
Verbandsgemeinde getragen werden, hat dieses keine Auswirkungen auf den
Haushalt der Ortsgemeinde.
Sachverhalt:
Hochwasserereignisse
können ungeahnte Ausmaße – insbesondere bei örtlich auftretenden
Starkregenereignissen – annehmen. Vor allem dort, wo keine Erfahrungen mit
Hochwasser dieser Ausmaße vorliegen, sind alle überrascht. Aus diesem Grunde
hat das Land Rheinland-Pfalz ein Förderprogramm zur Aufstellung von Hochwasser-
und Starkregenvorsorgekonzepten aufgestellt. Ziel dieser Konzepte ist es, durch
bei Hochwasser- und Starkregenereignissen auftretende Schäden möglichst gering
zu halten.
Hochwasser-
und Starkregenereignisse kann man nicht verhindern, auch kann man Schäden durch
diese Naturereignisse nicht gänzlich ausschließen bzw. verhindern. Durch
gezielte Maßnahmen kann man aber mögliche Schäden reduzieren. Hochwasserschutz
ist grundsätzlich Angelegenheit eines jeden Grundstückseigentümers, d.h., jeder
Eigentümer hat sein Grundstück mit seinen eigenen Mitteln vor möglichen
Hochwassergefahren und –schäden zu schützen.
Das
Land Rheinland-Pfalz bietet über das Umweltministerium sowie das Informations-
und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz Unterstützung und Hilfe
bei der Aufstellung von sog. „Hochwasserschutzkonzepten“ an. Diese
Hochwasserschutzkonzepte werden in Zusammenarbeit zwischen Verbandsgemeinde,
Ortsgemeinde und den jeweiligen Grundstückseigentümern aufgestellt. Zusammen
mit einem Ingenieurbüro werden Maßnahmen und Anregungen erarbeitet, wie und mit
welchen Mitteln bzw. Maßnahmen aktiv Hochwasserschutz betrieben werden kann.
Das
Hochwasserschutzkonzept wird vom Land mit 90 % gefördert. Den Eigenanteil von
10 % der Kosten trägt die Verbandsgemeinde Gerolstein. Die aus dem Konzept
resultierenden kommunalen Baumaßnahmen werden nur noch mit maximal 60 %
gefördert. Eigentümer von Privatgrundstücken erhalten keine Förderung.
Zusammengefasst
werden die Hochwasserschutzkonzepte in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium
für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, dem Informations-
und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz, Verbandsgemeinde,
Ortsgemeinde sowie vor allem mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet.
Das
Land Rheinland-Pfalz empfiehlt die Aufstellung der Hochwasser- und
Starkregenvorsorgekonzepte für alle Orte, unabhängig von der Gefährdungslage.