Sitzung: 04.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Befangen: 1
Vorlage: 2-2335/20/17-196
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den
Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Solarpark Rabenberg“ aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der
vorstehenden Übersichtskarte ersichtlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu geben.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt,
mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, in dem dieser
sich zur Kostenübernahme bereit erklärt.
Sachverhalt:
In der seit Dezember 2015 rechtsgültigen Fassung der
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP), „erneuerbare Energien“ der alt
VG Obere Kyll wurden in der Ortsgemeinde Jünkerath zwei Sondergebiete für
gebäudeunabhängige Photovoltaikanlagen ausgewiesen. (siehe nachstehender Auszug aus dem FNP).
Zwischenzeitlich ist ein Investor
an die Ortsgemeinde herangetreten mit der Absicht, auf den im FNP ausgewiesenen
Flächen im Sondergebiet Nr. 14 einen Solarpark zu errichten. Die
Freiflächen-Photovoltaikanlage soll eine Fläche von 14,6 ha und eine
Nennleistung von 17 MWp umfassen.
Es handelt sich um die Grundstücke
in der Gemarkung Jünkerath, Flur 18, Flurstücke
82 (Wirtschaftsweg), 19, 20, 21, 25, 71, 72 und 73. Die Flächen stehen
sowohl im Eigentum der Ortsgemeinde Jünkerath als auch im privaten Eigentum.
Nach der aktuellen Rechtsprechung
fallen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich nicht automatisch unter
die Privilegierungstatbestände des § 35 BauGB. Demzufolge kann die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreicht werden.
Der Bebauungsplan umfasst den in
der nachstehenden Karte dargestellten Geltungsbereich:
Finanzielle
Auswirkungen:
Alle im Zusammenhang mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten werden durch den Investor
übernommen.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden
Personen Ausschließungsgründe vor:
RM Christian Bauer
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung
vornehmen sollten.