Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Nach sehr eingehender Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat, den vorzeitigen Maßnahmenbeginn in Anspruch nehmen zu wollen, so dass die Maßnahme vorerst auf eigenes Risiko umgesetzt werden soll. Das Ganze soll vorab aber noch mit der Kommunalaufsicht abgestimmt werden. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Ausschreibungen zu veröffentlichen. Die Auftragsvergabe erfolgt dann in einer der nächsten Sitzungen.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über den aktuellen Sachstand. Der Bauantrag wurde inzwischen von der Kreisverwaltung genehmigt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde mit Schreiben vom 28.01.2020 genehmigt. Damit verbunden ist die Möglichkeit, mit der Baumaßnahme förderunschädlich zu beginnen, ob wohl noch kein Förderbescheid vorliegt.

 

Herr Bischof berichtet, dass er das weitere Vorgehen mit den Ortsgemeinden Esch, Feusdorf und Gönnersdorf abgestimmt hat. Im nächsten Schritt wird es erforderlich, dass die Büros Lenartz (Architektur) und Koller (Gebäudeausrüstung) die Verdingungsunterlagen vorbereiten, damit die Maßnahme zeitnah ausgeschrieben werden kann.