Sitzung: 04.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 2-2293/20/17-194
Beschluss:
Nach sehr eingehender Diskussion
beschließt der Ortsgemeinderat, den vorzeitigen Maßnahmenbeginn in Anspruch
nehmen zu wollen, so dass die Maßnahme vorerst auf eigenes Risiko umgesetzt
werden soll. Das Ganze soll vorab aber noch mit der Kommunalaufsicht abgestimmt
werden. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Ausschreibungen zu
veröffentlichen. Die Auftragsvergabe erfolgt dann in einer der nächsten
Sitzungen.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informiert den
Ortsgemeinderat über den aktuellen Sachstand. Der Bauantrag wurde inzwischen
von der Kreisverwaltung genehmigt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde mit
Schreiben vom 28.01.2020 genehmigt. Damit verbunden ist die Möglichkeit, mit
der Baumaßnahme förderunschädlich zu beginnen, ob wohl noch kein Förderbescheid
vorliegt.
Herr Bischof berichtet, dass er
das weitere Vorgehen mit den Ortsgemeinden Esch, Feusdorf und Gönnersdorf
abgestimmt hat. Im nächsten Schritt wird es erforderlich, dass die Büros
Lenartz (Architektur) und Koller (Gebäudeausrüstung) die Verdingungsunterlagen
vorbereiten, damit die Maßnahme zeitnah ausgeschrieben werden kann.