Sitzung: 04.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Befangen: 1
Vorlage: 1-2859/20/17-192
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat ist mit dem geplanten Vorgehen einverstanden
und ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Gemeinschaftsvertrag mit den anderen
4 Ortsgemeinden sowie dem Bestattungsunternehmen Assenmacher abzuschließen.
Sachverhalt:
Die Grabanfertigungen in den Ortsgemeinden Gönnersdorf, Schüller,
Feusdorf, Lissendorf sowie auch in Jünkerath wurden bisher vom Bauhof der
ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll durchgeführt.
Nach der Fusion der Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und
Gerolstein zur neuen Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein ist dieser Bauhof in die
Verbandsgemeindewerke (VG-Werke) Gerolstein integriert worden. Die VG-Werke
haben nun vor einiger Zeit diese Vereinbarung fristgerecht zum 31. März 2020 gekündigt.
Es war das Bestreben der fünf o.g. Ortsgemeinden, auch weiterhin
eine gemeinsame Lösung zu finden. In Zusammenarbeit mit der Zentralen
Vergabestelle der VG Gerolstein wurde ein Ausschreibungsverfahren in die Wege
geleitet und 5 Unternehmen aufgefordert ein Angebot für die Grabanfertigungen
abzugeben. Leider wurde nur von einem Unternehmen ein Angebot abgegeben, drei
Unternehmen haben abgesagt, da es ihnen nicht möglich sei, ein wirtschaftliches
Angebot abgeben zu können.
Das abgegebene Angebot von Bestattungen Assenmacher aus Feusdorf
liegt in etwa auf vergleichbarem Niveau der bisherigen Kosten des Bauhofes.
Über Details kann in der Sitzung informiert werden.
Die fünf Ortsgemeinden beabsichtigen auch weiterhin einen
gemeinsamen Vertrag mit einem Unternehmen abzuschließen. Die Vertragslaufzeit
beträgt zunächst vier Jahre und kann verlängert werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten der Grabanfertigungen werden entsprechend der
Friedhofsgebührensatzung vom 12.01.2015 weiterberechnet.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
RM
Marco Assenmacher
Diese
Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle
Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.