Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat ist mit dem geplanten Vorgehen einverstanden und ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Gemeinschaftsvertrag mit den anderen 4 Ortsgemeinden sowie dem Bestattungsunternehmen Assenmacher abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Die Grabanfertigungen in den Ortsgemeinden Gönnersdorf, Schüller, Feusdorf, Lissendorf sowie auch in Jünkerath wurden bisher vom Bauhof der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll durchgeführt.

 

Nach der Fusion der Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein zur neuen Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein ist dieser Bauhof in die Verbandsgemeindewerke (VG-Werke) Gerolstein integriert worden. Die VG-Werke haben nun vor einiger Zeit diese Vereinbarung fristgerecht zum 31. März 2020 gekündigt.

 

Es war das Bestreben der fünf o.g. Ortsgemeinden, auch weiterhin eine gemeinsame Lösung zu finden. In Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle der VG Gerolstein wurde ein Ausschreibungsverfahren in die Wege geleitet und 5 Unternehmen aufgefordert ein Angebot für die Grabanfertigungen abzugeben. Leider wurde nur von einem Unternehmen ein Angebot abgegeben, drei Unternehmen haben abgesagt, da es ihnen nicht möglich sei, ein wirtschaftliches Angebot abgeben zu können.

 

Das abgegebene Angebot von Bestattungen Assenmacher aus Feusdorf liegt in etwa auf vergleichbarem Niveau der bisherigen Kosten des Bauhofes. Über Details kann in der Sitzung informiert werden.

 

Die fünf Ortsgemeinden beabsichtigen auch weiterhin einen gemeinsamen Vertrag mit einem Unternehmen abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst vier Jahre und kann verlängert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Grabanfertigungen werden entsprechend der Friedhofsgebührensatzung vom 12.01.2015 weiterberechnet.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

RM Marco Assenmacher

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.