Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Jünkerath genehmigt die Annahme nachfolgender Zuwendungen(en):

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

13.12.2019 Geldspende

Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz

500,00 €

Integration von Flüchtlingen

 

23.12.2019

Geldspende

Bruno Klein GmbH & Co. KG, Jünkerath

150,00 €

Kulturelle Zwecke

 

04.02.2020

Geldspende

Prinzsingers - Herrn Martin Dederichs, Stadtkyll

1.111,00 €

Defibrillator OG Jünkerath

 

21.04.2020

Geldspende

Willi und Ingeborg Heinrichs, Kopp

133,00 €

Integration

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.