Sitzung: 20.05.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24
Vorlage: 2-2323/20/12-127
Beschluss:
Der Stadtrat erklärt sich
grundsätzlich mit einer Realisierung eines Baugebietes im vorgestellten Gebiet
einverstanden und beschließt zum einen, den Bebauungsplan „An Sengheck“
aufzuheben und gleichzeitig einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren für das nachstehend abgegrenzte Gebiet
„Sengheck – Am Sportfeld“ aufzustellen.
Als bauliche Nutzung soll ein
Allgemeines Wohngebiet „WA“ nach § 4 BauNVO festgesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Soweit möglich sind die Ausführungen der
Eingaben „Klimaschutz und Ökologie im Baugebiet Sengheck berücksichtigen“, der
Stadtratsfraktion B90/Die Grünen, als Textfestsetzung und ansonsten als
Empfehlungen in die Planung aufzunehmen.
Sachverhalt:
Im Jahr 1961 wurde der Bebauungsplan „An Sengheck“ aufgestellt.
Das Plangebiet ist nachstehend abgebildet.
Das im Bebauungsplan dargestellte Wohngebiet ist plangemäß
entwickelt und realisiert worden (siehe nachstehenden Lageplanauszug).
Das im Bebauungsplan dargestellte, nordöstliche Plangebiet kann
nicht mehr so umgesetzt werden, da die Jugendherberge an einem anderen Standort
errichtet wurden und die Planumsetzung nicht mehr aktuellen städtebaulichen
Aspekten entspricht. Da der Bebauungsplan noch bestandskräftig ist, muss dieser
entsprechend aufgehoben werden.
Die Stadt Gerolstein hat bereits im Bauausschuss des Stadtrates am
17.04.2019 über die Entwicklung und Ausweisung neuer Baugebiete in der
Kernstadt und dem Stadtteil Lissingen beraten. Das Planungsbüro Frank Assion
wurde mit der Entwicklung der Baugebiete seitens der Stadt Gerolstein
beauftragt.
In der Zwischenzeit hat das Planungsbüro einen Vorschlag für das
Gebiet „Sengheck“ erarbeitet, der nachstehend abgebildet ist:
Hierbei handelt es sich um einen bereits modifizierten Vorschlag,
bei welchem 15 Baugrundstücke entstehen könnten. Im ursprünglichen Vorschlag
hätten 23 Grundstücke entwickelt werden können, hier waren jedoch Grundstücke
im Eigentum der VG Gerolstein betroffen.
Bereits im Jahr 1961 hatte der damalige Stadtrat den Bebauungsplan
„An Sengheck“ für einen Teil dieser Flächen aufgestellt bzw. aufstellen, der
Das Gelände ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche
Nutzfläche ausgewiesen.
Grundsätzlich sind Bebauungspläne
nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Dient der Bebauungsplan jedoch der Widernutzbarmachung von Flächen,
der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (sog. Bebauungsplan
der Innenentwicklung), so kann dieser Bebauungsplan nach § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Bei solchen Bebauungsplänen der
Innenentwicklung, die im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, kann von
der Darstellung des Flächennutzungsplanes abgewichen werden. Der
Flächennutzungsplan ist nach Rechtskraft des Bebauungsplanes lediglich zu
berichtigen.
Der Stadtbürgermeister hat
zusammen mit den Beigeordneten die Verwaltung gebeten, dieses Baugebiet zeitnah
entwickeln zu können und das erforderliche Bebauungsplanverfahren auf den Weg
zu bringen.
Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4
Baunutzungsverordnung (BauNVO). Hiernach sind zulässig:
·
Wohngebäude
·
die der Versorgung des Gebietes
dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende
Handwerksbetriebe
·
Anlagen für kirchliche,
kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden
·
Betrieb des Beherbungsgewerbes
·
sonstige nicht störende
Gewerbebetriebe
·
Anlagen für Vewaltungen
·
Gartenbaubetriebe
·
Tankstellen.
·
Gartenbaubetriebe sollten jedoch
nicht zugelassen werden, da dieses von ihrer Art her einen sehr hohen
Flächenbedarf haben. Ebenso sollten keine Tankstellen zugelassen werden, da
diese in diesem Bereich untypisch sind und ebenfalls einen großen Flächenbedarf
aufweisen.
Die Stadtratsfraktion Bündnis
90/Die Grünen hat mit E-Mail vom 19.05.2020 ein Antrag „Klimaschutz und
Ökologie im Baugebiet Sengheck berücksichtigen“ eingereicht. Die E-Mail wird den
Stadtratsmitgliedern ausgehändigt. Die in der E-Mail aufgeführten
„Festlegungen“ werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Stadtrat nimmt den Antrag
positiv zur Kenntnis. Die dort aufgeführten Punkte sollen bei der Erstellung
der Planungsunterlagen -soweit möglich- als Textfestsetzungen, ansonsten als
Empfehlungen berücksichtigt werden.
Zum Punkt „Alle Wohnhäuser sind an
das von der VG Gerolstein geplante Nahwärmenetz anzuschließen“ gibt die
Fachabteilung zu bedenken, dass die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Das Nahwärmenetz, welches sich noch in der Planung befindet, müsste zum
entsprechenden Zeitpunkt bereits tatsächlich vorhanden und nutzbar sein.