Sitzung: 28.05.2020 Werkausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2
Vorlage: 4-0312/20/01-354
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt den Auftrag für das 1.
Modul „Ermittlung der Synergien bei gemeinsamem Betrieb und Zusammenführung der
Betriebsstandorte“ an das Büro WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, entsprechend dem vorliegenden Angebot zu vergeben. Die
erforderlichen Mittel von jeweils 10.000 € für die Betriebszweige Wasser und
Abwasser werden im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 eingestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Derzeit stehen keine ausreichenden Mittel im
Wirtschaftsplan der Werke für 2020 zur Verfügung. Erforderlich wären nach
Einschätzung der Werkleitung zunächst Mittel von jeweils 10.000 € in den
Betriebszweigen Wasser und Abwasser. Eine Finanzierung erfolgt über den 1.
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020.
Sachverhalt:
Ermittlung von Synergiepotentialen in den
Verbandsgemeindewerken
Ausgangslage:
Nach § 11, Absatz 1
des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein,
Hillesheim und Obere Kyll kann die neue Verbandsgemeinde für die Beitrags- und
Gebührenkalkulationen die Einrichtungen der Wasserversorgung und der
Abwasserbeseitigung, die sie in den Gebieten der bisherigen Verbandsgemeinden
Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll betreibt, bis zum 31. Dezember 2028 als
getrennte Einrichtungen behandeln.
Die Fusionsvereinbarung der ehemaligen
Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein enthält hinsichtlich
der Verbandsgemeindewerke folgende maßgebliche Aussage:
§ 7
Verbandsgemeindewerke
(1) Die Verwaltung der zusammengeführten
Verbandsgemeindewerke wird ihre Geschäftsräume im Bahnhof Gerolstein haben.
Dort stehen ausreichende Büroflächen im Eigentum der Verbandsgemeinde
Gerolstein (VG-Werke) zur Verfügung. Die Zusammenlegung der drei Werks-Bauhöfe
obliegt der späteren Entscheidung des Verbandsgemeinderates; dabei sollen in
erster Linie betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich sein.
(2) Die drei VG-Werke erheben für die
Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung derzeit unterschiedliche Entgelte.
Im Landesgesetz über die Gebietsreform soll die Möglichkeit zur Bildung von
drei getrennten Abrechnungseinheiten für die Bereiche der bisherigen
Verbandsgemeinden und für die Dauer von bis zu 10 Jahren vorgesehen werden.
Unabhängig von dieser gesetzlichen Frist bleibt es den zuständigen Gremien der
neuen Verbandsgemeinde überlassen, zu einem früheren Zeitpunkt einheitliche
Entgelte festzulegen. Die VG-Werke werden alle Bemühungen unternehmen, um
durch geeignete Maßnahmen ihre Kosten zu senken. Ziel ist es, möglichst
früh einheitliche Entgelte erheben zu können; dabei wird das Entgeltniveau der
heutigen VG-Werke Gerolstein als Zielgröße angenommen. Aus heutiger Sicht soll
eine Übergangszeit von sieben Jahre nach Wirksamkeit dieser Vereinbarung
angestrebt werden.
Um dem Auftrag aus der Fusionsvereinbarung gerecht
zu werden, wurden seitens der Werke Überlegungen zur Ermittlung von
entsprechenden Synergiepotentialen angestellt:
Betriebszweig Wasser
Die
Verbandsgemeindewerke verfügen im Betriebszweig Wasser derzeit noch über 3
zentrale Bauhöfe an den Standorten Jünkerath, Hillesheim und Gerolstein mit
einem Stamm von 13 Mitarbeitern. Der Bauhof ist der zentrale Standort für die
Wasserversorgung in den jeweiligen Tarifbezirken. Neben Büroräumen befindet
sich hier auch das Labor zur Durchführung der regelmäßigen Trinkwasseranalysen.
Ebenso verfügt jeder Bauhof über eine Werkstatt und Lager. Der Bauhof in
Gerolstein verfügt zudem über eine Großraumgarage zur Unterbringung des
Fuhrparks.
Ø
Der Bauhof Gerolstein im Gewerbegebiet Bewingen
steht im Eigentum der Verbandsgemeindewerke.
Ø
Das Betriebsgebäude Obere Kyll in Jünkerath ist
Eigentum der Verbandsgemeinde. Finanziert wurde das Gebäude seinerzeit von den
Verbandsgemeindewerken und wird daher mietfrei genutzt. Lediglich die
Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser, etc. sind durch die Werke zu tragen.
Ø
In Hillesheim ist der Bauhof seit dem 01.01.2013 im
Mietobjekt Am Stockberg 10 untergebracht. Der Mietvertrag endet zum 31.12.2021.
Zusätzlich der Lagerflächen beträgt die monatliche Miete derzeit 835,00 € zzgl.
280,00 € Vorausleistung = 1.115,00 € netto (jährlich = 13.380,00 €).
Im Hinblick auf das
2021 auslaufende Mietverhältnis für den Bauhof in Hillesheim und die
mittelfristig anstehende Angleichung der Entgelte in den drei Tarifgebieten
sollen langfristige Strukturen erarbeitet und mögliche Synergieeffekte ermittelt
werden.
Betriebszweig Abwasser
Ähnliche Fragen
ergeben sich auch im Bereich Abwasser. Im Bereich Abwasser werden derzeit insgesamt
17 Kläranlagen betrieben von einem Stamm von derzeit 15 Mitarbeitern. Die
Kläranlagen in Lissendorf (18.000 Einwohnergleichwerte (EGW)), Bolsdorf (19.039
EGW) und Lissingen (22.500 EGW) sind neben
vielen Nebenanlagen in dem jeweiligen Entsorgungsgebiet die zentralen Anlagen.
Auch werden viele Pumpwerke, Regenüberläufe etc. unterhalten. Aufgrund der
Vielzahl der Anlagen sind auch hier mögliche Synergieeffekte, z.Bsp. durch die Aufgabe
von Anlagen zu untersuchen.
Die Bestandserhebung über die verschiedenen Anlagen
ist in beiden Betriebszweigen werksintern erfolgt und abgeschlossen.
Überwiegend sind auch die künftig notwendigen Erneuerungen und Instandsetzungen
an den Anlagen erfasst, so dass die Grundlagen für die weiteren Arbeitsschritte
vorliegen.
Um allerdings über
den Status der Erkennung von punktuellen Synergieeffekten hinauszukommen und
vor allem auch eine zukunftsgerichtete mit der Politik abgestimmte Ausrichtung
der Werke zu erreichen, wurde durch die Werkleitung Kontakt zu der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
aufgenommen. Dieses Büro hat z.B. auch die Stadtwerke Trier bei der Ermittlung
synergetischer Vorteile wie auch die Kommunalen Netze Eifel AöR (KNE) bei deren
Gründung und Entwicklung begleitet. Dieses Büro bietet im 1. Modul „Ermittlung der Synergien bei gemeinsamem
Betrieb und Zusammenführung der Betriebsstandorte“ die Leistungen für
ein Honorar von 14.000 €/netto an (für weitere Details siehe anliegendes
Angebot). Die Einholung weiterer Angebote ist unter Hinweis auf das
Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und
Weinbau vom 17.07.2019 (Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in
Rheinland-Pfalz Verwaltungsvorschrift vom 24. April 2014 (MinBI.S.48)
Festsetzung von Auftragswertgrenzen bei Vergaben im Unterschwellenbereich)
nicht erforderlich.