Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Werkausschuss beschließt den Auftrag für das 1. Modul „Ermittlung der Synergien bei gemeinsamem Betrieb und Zusammenführung der Betriebsstandorte“ an das Büro WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, entsprechend dem vorliegenden Angebot zu vergeben. Die erforderlichen Mittel von jeweils 10.000 € für die Betriebszweige Wasser und Abwasser werden im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 eingestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit stehen keine ausreichenden Mittel im Wirtschaftsplan der Werke für 2020 zur Verfügung. Erforderlich wären nach Einschätzung der Werkleitung zunächst Mittel von jeweils 10.000 € in den Betriebszweigen Wasser und Abwasser. Eine Finanzierung erfolgt über den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020.


Sachverhalt:

 

Ermittlung von Synergiepotentialen in den Verbandsgemeindewerken

 

Ausgangslage:

Nach § 11, Absatz 1 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll kann die neue Verbandsgemeinde für die Beitrags- und Gebührenkalkulationen die Einrichtungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung, die sie in den Gebieten der bisherigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll betreibt, bis zum 31. Dezember 2028 als getrennte Einrichtungen behandeln.

 


Die Fusionsvereinbarung der ehemaligen Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein enthält hinsichtlich der Verbandsgemeindewerke folgende maßgebliche Aussage:

 

§ 7 Verbandsgemeindewerke

(1) Die Verwaltung der zusammengeführten Verbandsgemeindewerke wird ihre Geschäftsräume im Bahnhof Gerolstein haben. Dort stehen ausreichende Büroflächen im Eigentum der Verbandsgemeinde Gerolstein (VG-Werke) zur Verfügung. Die Zusammenlegung der drei Werks-Bauhöfe obliegt der späteren Entscheidung des Verbandsgemeinderates; dabei sollen in erster Linie betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich sein.

(2) Die drei VG-Werke erheben für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung derzeit unterschiedliche Entgelte. Im Landesgesetz über die Gebietsreform soll die Möglichkeit zur Bildung von drei getrennten Abrechnungseinheiten für die Bereiche der bisherigen Verbandsgemeinden und für die Dauer von bis zu 10 Jahren vorgesehen werden. Unabhängig von dieser gesetzlichen Frist bleibt es den zuständigen Gremien der neuen Verbandsgemeinde überlassen, zu einem früheren Zeitpunkt einheitliche Entgelte festzulegen. Die VG-Werke werden alle Bemühungen unternehmen, um durch geeignete Maßnahmen ihre Kosten zu senken. Ziel ist es, möglichst früh einheitliche Entgelte erheben zu können; dabei wird das Entgeltniveau der heutigen VG-Werke Gerolstein als Zielgröße angenommen. Aus heutiger Sicht soll eine Übergangszeit von sieben Jahre nach Wirksamkeit dieser Vereinbarung angestrebt werden.

 


Um dem Auftrag aus der Fusionsvereinbarung gerecht zu werden, wurden seitens der Werke Überlegungen zur Ermittlung von entsprechenden Synergiepotentialen angestellt:


 

Betriebszweig Wasser

Die Verbandsgemeindewerke verfügen im Betriebszweig Wasser derzeit noch über 3 zentrale Bauhöfe an den Standorten Jünkerath, Hillesheim und Gerolstein mit einem Stamm von 13 Mitarbeitern. Der Bauhof ist der zentrale Standort für die Wasserversorgung in den jeweiligen Tarifbezirken. Neben Büroräumen befindet sich hier auch das Labor zur Durchführung der regelmäßigen Trinkwasseranalysen. Ebenso verfügt jeder Bauhof über eine Werkstatt und Lager. Der Bauhof in Gerolstein verfügt zudem über eine Großraumgarage zur Unterbringung des Fuhrparks.

 

Ø  Der Bauhof Gerolstein im Gewerbegebiet Bewingen steht im Eigentum der Verbandsgemeindewerke.

Ø  Das Betriebsgebäude Obere Kyll in Jünkerath ist Eigentum der Verbandsgemeinde. Finanziert wurde das Gebäude seinerzeit von den Verbandsgemeindewerken und wird daher mietfrei genutzt. Lediglich die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser, etc. sind durch die Werke zu tragen.

Ø  In Hillesheim ist der Bauhof seit dem 01.01.2013 im Mietobjekt Am Stockberg 10 untergebracht. Der Mietvertrag endet zum 31.12.2021. Zusätzlich der Lagerflächen beträgt die monatliche Miete derzeit 835,00 € zzgl. 280,00 € Vorausleistung = 1.115,00 € netto (jährlich = 13.380,00 €).

 

Im Hinblick auf das 2021 auslaufende Mietverhältnis für den Bauhof in Hillesheim und die mittelfristig anstehende Angleichung der Entgelte in den drei Tarifgebieten sollen langfristige Strukturen erarbeitet und mögliche Synergieeffekte ermittelt werden.

 

Betriebszweig Abwasser

Ähnliche Fragen ergeben sich auch im Bereich Abwasser. Im Bereich Abwasser werden derzeit insgesamt 17 Kläranlagen betrieben von einem Stamm von derzeit 15 Mitarbeitern. Die Kläranlagen in Lissendorf (18.000 Einwohnergleichwerte (EGW)), Bolsdorf (19.039 EGW) und Lissingen (22.500 EGW) sind neben vielen Nebenanlagen in dem jeweiligen Entsorgungsgebiet die zentralen Anlagen. Auch werden viele Pumpwerke, Regenüberläufe etc. unterhalten. Aufgrund der Vielzahl der Anlagen sind auch hier mögliche Synergieeffekte, z.Bsp. durch die Aufgabe von Anlagen zu untersuchen.

 


Die Bestandserhebung über die verschiedenen Anlagen ist in beiden Betriebszweigen werksintern erfolgt und abgeschlossen. Überwiegend sind auch die künftig notwendigen Erneuerungen und Instandsetzungen an den Anlagen erfasst, so dass die Grundlagen für die weiteren Arbeitsschritte vorliegen.

 

Um allerdings über den Status der Erkennung von punktuellen Synergieeffekten hinauszukommen und vor allem auch eine zukunftsgerichtete mit der Politik abgestimmte Ausrichtung der Werke zu erreichen, wurde durch die Werkleitung Kontakt zu der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, aufgenommen. Dieses Büro hat z.B. auch die Stadtwerke Trier bei der Ermittlung synergetischer Vorteile wie auch die Kommunalen Netze Eifel AöR (KNE) bei deren Gründung und Entwicklung begleitet. Dieses Büro bietet im 1. Modul „Ermittlung der Synergien bei gemeinsamem Betrieb und Zusammenführung der Betriebsstandorte“ die Leistungen für ein Honorar von 14.000 €/netto an (für weitere Details siehe anliegendes Angebot). Die Einholung weiterer Angebote ist unter Hinweis auf das Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 17.07.2019 (Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz Verwaltungsvorschrift vom 24. April 2014 (MinBI.S.48) Festsetzung von Auftragswertgrenzen bei Vergaben im Unterschwellenbereich) nicht erforderlich.