Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende unterrichtet den Ortsgemeinderat über mehrere neue Anfragen von Projektentwicklungen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Ortsgemeinde Hallschlag.

 

In der seit Dezember 2015 rechtsgültigen Fassung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“ der Verbandsgemeinde Obere Kyll wurden auch in der Ortsgemeinde Hallschlag verschiedene Flächen als Sondergebiete für gebäudeunabhängige Photovoltaikanlagen ausgewiesen. Ein entsprechender Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan ist beigefügt.

 

Nach der aktuellen Rechtsprechung fallen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich nicht automatisch unter die Privilegierungstatbestände des § 35 BauGB.

 

Trotz einer potentiellen Eignung im Flächennutzungsplan ist für die Umsetzung von PV-Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Ein Anspruch der Projektentwickler auf Aufstellung eines solchen Bauleitplanes besteht nicht. Die Planungshoheit liegt bei der Ortsgemeinde.

 

 

Ortsbürgermeister Weicker beantragt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.