Sitzung: 13.05.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: G-0068/20/14-221
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, das
Bauvorhaben Geländeanschüttung im Gewerbegebiet Taubkyll zurückzuziehen.
Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung hat der
Ortsgemeinde eine Baugenehmigung zur Geländeanschüttung im Gewerbegebiet
Taubkyll am 31.10.2013 erteilt. Da im Bebauungsplan eine Traufhöhe von 9 m und
eine Firsthöhe von 12 m festgesetzt ist, befürchtet der Vorsitzende eine
zusätzliche Einschränkung zukünftiger Bauvorhaben durch eine Geländeanschüttung.