Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde erteilt das Einvernehmen nach 36 BauGB für das Bauvorhaben.

Die Abstimmung erfolgte per E-Mail.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag für den Neubau eines Schafstalles mit Mistlager für das Grundstück Gemarkung Scheuern, Brunnenstraße, Flur 4, Flurstücks-Nr. 11/1, vor. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Gründe für das Versagen des Einvernehmens der Ortsgemeinde nach § 36 BauGB liegen nicht vor. Die Kreisverwaltung wird als Untere Bauaufsichtsbehörde die Fachbehörden beteiligen und ist für die Baugenehmigung zuständig.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.