Sitzung: 27.05.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-2270/20/18-013
Beschluss:
Die Ortsgemeinde erteilt das
Einvernehmen nach 36 BauGB für das Bauvorhaben.
Die Abstimmung erfolgte per E-Mail.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für den
Neubau eines Schafstalles mit Mistlager für das Grundstück Gemarkung Scheuern,
Brunnenstraße, Flur 4, Flurstücks-Nr. 11/1, vor. Das Grundstück befindet sich
im Außenbereich. Nach § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig,
wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung
gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient
und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Gründe für das
Versagen des Einvernehmens der Ortsgemeinde nach § 36 BauGB liegen nicht vor.
Die Kreisverwaltung wird als Untere Bauaufsichtsbehörde die Fachbehörden
beteiligen und ist für die Baugenehmigung zuständig.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen.