Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

1.    Der Ortsgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben.

2.    Für die Nutzung des Grundstückes Flur 10, Parzelle 108/3 soll ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Dieses soll den Erhalt der Bäume und die Pflege der Fläche als Gegenleistung für die Nutzung beinhalten.


Sachverhalt:

Für das Grundstück Nohn, Flur 10, Parzelle 129/82 wurde ein Antrag auf Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage gestellt.

Hierzu notwendig ist die Nutzung des gemeindlichen Grundstückes Flur 10, Parzelle 108/3, welches zwischen der Straße und dem Baugrundstück liegt.