1.
Der Ortsgemeinderat erteilt das gemeindliche
Einvernehmen für das Bauvorhaben.
2.
Für die Nutzung des
Grundstückes Flur 10, Parzelle 108/3 soll ein Nutzungsvertrag abgeschlossen
werden. Dieses soll den Erhalt der Bäume und die Pflege der Fläche als Gegenleistung
für die Nutzung beinhalten.
Sachverhalt:
Für das
Grundstück Nohn, Flur 10, Parzelle 129/82 wurde ein Antrag auf Errichtung eines
Wohngebäudes mit Garage gestellt.
Hierzu
notwendig ist die Nutzung des gemeindlichen Grundstückes Flur 10, Parzelle
108/3, welches zwischen der Straße und dem Baugrundstück liegt.