Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Auswirkungen und derzeit bestehenden Einschränkungen aufgrund der 5. CoBeLVO wurden vorgetragen.

Positiv hervorzuheben ist der Zusammenhalt im Dorf in dieser Zeit. Neben der Nachbarschaftshilfe hat auch der Lieferservice des Lebensmittelgeschäfts funktioniert. Masken wurden genäht und an ältere Mitbürger*innen verteilt. Das Kleppern hat auf den Grundstücken stattgefunden. Der Junggesellenverein hat mit zwei Personen den Maibaum aufgestellt. Die Ortsgemeinde hat nun auch Masken erworben, welche gegen Selbstkostenpreis an die Bevölkerung abgegeben werden.

Die bisherigen Einschränkungen haben auch auf die gemeindlichen Einrichtungen Beschränkungen erfordert. So sind Veranstaltungen auch weiterhin nicht möglich. Die Spielplätze waren gesperrt. Weiterhin ist der Sportplatz gesperrt und das Gemeindehaus weitgehend geschlossen.

Die Vereine haben Veranstaltungen nicht durchführen können und haben auch Einnahmen nicht erzielen können. Es besteht nun die Möglichkeit, gegenüber dem Land hier auch Förderanträge zu stellen. Aufgrund der hier bestehenden Vorgaben werden aber nur wenige Vereine hier in den Genuss kommen.

Den Unternehmen wird die Stundung der Gewerbsteuer eingeräumt bzw. der Antrag auf Neubewertung des Gewerbesteuermessbetrages.

Für die Ortsgemeinde werden finanzielle Auswirkungen durch wegfallende Einnahmen im Gemeindehaus entstehen. Ferner wird mit reduzierten Einnahmen bei der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer zu rechnen sein.