Sitzung: 05.05.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die Auswirkungen und derzeit bestehenden Einschränkungen aufgrund der 5.
CoBeLVO wurden vorgetragen.
Positiv hervorzuheben ist der Zusammenhalt im Dorf in dieser Zeit. Neben
der Nachbarschaftshilfe hat auch der Lieferservice des Lebensmittelgeschäfts
funktioniert. Masken wurden genäht und an ältere Mitbürger*innen verteilt. Das
Kleppern hat auf den Grundstücken stattgefunden. Der Junggesellenverein hat mit
zwei Personen den Maibaum aufgestellt. Die Ortsgemeinde hat nun auch Masken
erworben, welche gegen Selbstkostenpreis an die Bevölkerung abgegeben werden.
Die bisherigen Einschränkungen haben auch auf die gemeindlichen
Einrichtungen Beschränkungen erfordert. So sind Veranstaltungen auch weiterhin
nicht möglich. Die Spielplätze waren gesperrt. Weiterhin ist der Sportplatz
gesperrt und das Gemeindehaus weitgehend geschlossen.
Die Vereine haben Veranstaltungen nicht durchführen können und haben auch
Einnahmen nicht erzielen können. Es besteht nun die Möglichkeit, gegenüber dem
Land hier auch Förderanträge zu stellen. Aufgrund der hier bestehenden Vorgaben
werden aber nur wenige Vereine hier in den Genuss kommen.
Den Unternehmen wird die Stundung der Gewerbsteuer eingeräumt bzw. der
Antrag auf Neubewertung des Gewerbesteuermessbetrages.
Für die Ortsgemeinde werden finanzielle Auswirkungen durch wegfallende
Einnahmen im Gemeindehaus entstehen. Ferner wird mit reduzierten Einnahmen bei
der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer zu rechnen sein.