Beschluss: zur Kenntnis genommen

3.1 Türen- und Fenster Gemeindehaus

Die Türen und Fenster im Gemeindehaus wurden zwischenzeitlich von der Fa. Mörsch eingebaut. Nun sollen noch die Gardinen ausgetauscht werden.

 

3.2 Lückenschluss A 1

Der Sachstand bezüglich der Abschnitte AS Kelberg bis AS Adenau sowie AS Adenau bis AS Lommersdorf und weiter zur AS Blankenheim, welcher durch die Landesbetriebe RLP und NRW mitgeteilt wurde, wurde vorgetragen.

 

3.3 Raumordnerischer Entscheid zu Windparkanlagen

Der Raumordnerische Entscheid zu den Windparken Reifferscheid und Struth (Barweiler, Bauler, Pomster) ist ergangen. Nun wäre das immissionsrechtliche Genehmigungsverfahren möglich.

 

3.4 Bestattungsgesetz

Das Bestattungsgesetz wurde dergestalt geändert, dass es nunmehr möglich ist, Grabsteine aus Kinderarbeit in der Friedhofssatzung auszuschließen.

 

3.5 Umsatzsteuer

Die Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz wird voraussichtlich bis zum 01.01.2023 aufgeschoben.

 

3.6 Straßenausbaubeiträge

Der Landtag hat die Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge als Pflicht beschlossen. Dies gilt ab 2024.

 

3.7 Kartierung artenreichen Grünlandes

Die flächendeckende Kartierung des artenreichen Grünlandes nach § 15 LNaturSchG im Landkreis Vulkaneifel soll 2020 erfolgen. Dies war auch schon Gegenstand des Flurbereinigungsverfahrens.

 

3.8 Straßenbeleuchtung

Dem Vorsitzenden wurde das Anliegen vorgetragen, im Gemeinderat die Frage zu diskutieren, ob die Straßenlampen nicht ab einer noch festzulegenden Uhrzeit gänzlich ausgeschaltet werden können. Die Thematik wird in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung gesetzt.

 

3.9 Verkehrsberuhigung Brigittenweg

Der Vorsitzende hat dies für die nächste Verkehrsschau angemeldet. Eine Begehung mit der Verwaltung soll zeitnah noch erfolgen. Hintergrund ist der Vortrag einiger Anlieger wegen zu schnellen Fahrens in der Anliegerstraße. In der Straße gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

 

3.10 Aufbruch Bürgersteig

Die Telekom wird im Bereich Hauptstraße 36 den Bürgersteig zur Behebung eines Leitungsschadens aufbrechen.