Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 7

Beschluss:

 

Der Stadtrat Gerolstein stimmt der Resolution in der vorgetragenen Fassung zu.


Sachverhalt:

Antrag der Stadtratsfraktion CDU

Resolution zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung am Mittelzentrum Gerolstein

 

Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung, auch der im ländlichen Raum, ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge gemäß Landesentwicklungsplanung. Wenn nicht der Eindruck entstehen soll, dass die Menschen im ländlichen Raum Bürger 2. oder 3. Klasse sind, fordern wir die Landesregierung auf, das St. Elisabeth-Krankenhaus Gerolstein mit allen Funktionen eines Krankenhauses der Grundversorgung zu erhalten. Wir fordern von der Landesregierung bzw. dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz:

 

1.       Erhalt des Krankenhauses Gerolstein als Krankenhaus der Grundversorgung

2.       Erhalt des Krankenhauses Gerolstein als Zentrum der Notfallversorgung

3.       Vollumfänglicher Erhalt der Bereitschaftsdienstzentrale der kassenärztlichen Vereinigung (KV RLP) am Krankenhaus Gerolstein bzw. Rücknahme der geplanten Kürzungen

4.       Stärkung der Rettungswache Gerolstein und Erhalt des Notarztstandortes am Krankenhaus Gerolstein

5.       Finanzielle und ideelle Förderung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Mittelzentrum Gerolstein zur kurz- bis mittelfristigen Sicherung der ambulanten hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung

 

Neben der Versorgung des Mittelzentrums Gerolstein ist von allen Maßnahmen, die am Krankenhausstandort Gerolstein „angedacht“ oder „geplant“ sind, auch der gesamte zugeordnete Mittelbereich mit dem Grundzentrum Hillesheim und Jünkerath / Stadtkyll betroffen.

 

In alle Überlegungen zum Krankenhausstandort ist auch einzubeziehen, dass Gerolstein die einzige Stadt im Vulkaneifelkreis und ebenso im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist, die über einen direkten Bahnanschluss (Eifelstrecke Köln-Trier) verfügt. Dies sollte bei Planungen und Überlegungen eine nicht unerhebliche Rolle spielen, vor allem wenn in Bezug auf die klimatischen Verhältnisse der motorisierte Individualverkehr (MIV) reduziert und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gestärkt werden soll. Dass die Stadt Gerolstein auch in diesem Bereich sehr große Anstrengungen unternimmt, sollte auch dem Land nicht verborgen geblieben sein.

 

Begründung:

Die sehr kurzfristige nicht stichhaltig begründete Absage des für den 27.02.2020 terminierten Gesprächs mit dem Träger des St. Elisabeth-Krankenhauses Gerolstein, der Marienhaus GmbH Waldbreitbach, dem Stadtvorstand Gerolstein, den Fraktionssprechern der im Stadtrat vertretenen Parteien und weiteren kommunalen Entscheidungsträgern erfordert nach unserer Auffassung schnellstes und zügigstes Handeln.

 

Bestärkt werden wir in unserer Auffassung dadurch, dass zum einen die Schließung der Geburtsstation am Krankenhaus Daun so kurzfristig und knapp erfolgte, dass kaum genügend Zeit für ernsthafte Verhandlungen bestand. Diese für den gesamten Vulkaneifelkreis sehr negative Maßnahme sollte uns allen Mahnung sein!

 

Hinzu kommt, dass durch die Marienhaus-GmbH derzeit weitere Krankenhäuser geschlossen werden bzw. von einer Schließung akut bedroht sind, u. a. die Mittelrhein-Kliniken St. Goar und Wesel, St. Josef-Krankenhaus Adenau (Chirurgische Station) und wie am 07.03.2020 aus Rundfunk und Presse zu erfahren war, auch Kliniken im Saarland (Lebach).  Wir müssen uns als Stadtrat gemeinsam dagegen wehren, „Opfer“ eines rigorosen Sanierungskonzeptes zu werden.

 

Das, was derzeit am Krankenhaus Gerolstein geschieht über „Umstrukturierung“ und Personalabbau und -umschichtung erinnert sehr an die erzwungene Schließung des St. Josef-Krankenhauses Neuerburg. Zuerst wurde ein Krankenhaus durch drastische Einschnitte „unattraktiv“ gemacht, um dann auf Grund fehlender Fallpauschalen die dadurch entstandene negative wirtschaftliche Situation als Grund zu nehmen, das Krankenhaus endgültig zu schließen.

 

Das Krankenhaus Gerolstein soll, so erweckt es den Eindruck, auf gleiche Art wegsaniert werden, damit das momentan finanziell weniger gut gestellte Verbundkrankenhaus in Bitburg lukrativer bzw. gewinnträchtiger wird.Es fällt zudem auf, dass momentan alle Krankenhäuser in den umliegenden Mittelzentren (Bitburg, Prüm, Daun) von der Landesregierung Unterstützung und Fördermittel erhalten, nur das Krankenhaus in Gerolstein nicht.

 

Gemäß der Internet-Seite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz in Mainz (MSAGD) umfasst der Geschäftsbereich des Ministeriums u. a. das Krankenhausrecht, die Krankenhausplanung und die Krankenhausfinanzierung. Damit ist eindeutig geregelt, dass das Land Rheinland-Pfalz hier in der Pflicht ist, und nicht nachgeordnete Behörden (wie z. B. die kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), in deren erweitertem Landesausschuss auch wiederum das MSAGD vertreten und Dienstaufsichtsbehörde ist).

 

Der neue Landeskrankenhausplan gilt ab 2019 und hat einen Planungshorizont bis 2025. Er bezieht sich, so das Ministerium auf seiner Internetseite, auf 77 Plankrankenhäuser, verteilt auf 97 Standorte.

 

Auf der Internetseite des MSAGD steht wortwörtlich: „Dabei bleibt die Krankenhausplanung aktuell am Bedarf der Menschen orientiert. Ziel der neuen Landeskrankenhausplanung ist es, die flächendeckende Versorgung sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Gebieten weiterhin sicherzustellen, die Qualität der Versorgung konsequent zu fördern, die Notfallversorgung im Krankenhaus sicherzustellen und die Altersmedizin vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiterzuentwickeln.“

 

Im Vorfeld der Aufstellung des Landeskrankenhausplans wurde ein wissenschaftliches Gutachten vergeben (IGES Institut Berlin). Dieses ist eine Säule der Krankenhausplanung und liefert zentrale Anhaltspunkte für die Planung. Eine weitere wichtige Säule sind gemäß MSAGD die Gespräche mit den Krankenhäusern und Krankenhausträgern. Die Ergebnisse aus Gutachten und Anhörung sind in den Krankenhausplan eingeflossen.

 

Wann haben die Anhörungen mit dem Träger des St. Elisabeth Krankenhauses Gerolstein stattgefunden und was haben diese Anhörungen im Hinblick auf die Standortsicherheit und den dauerhaften Bestand des Krankenhauses in Gerolstein gebracht?

 

 

Stadtbürgermeister Uwe Schneider erteilt Herrn Gotthard Lenzen (CDU-Stadtratsfraktion) das Wort. Herr Lenzen stellt die Resolution zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung am Mittelzentrum Gerolstein kurz vor. Die Resolution soll bei einer Beschlussfassung an den nachfolgenden Verteiler übersandt werden:

·         Kreisverwaltung Vulkaneifel

·         Kassenärztliche Vereinigung

·         Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Vulkaneifel

·         Staatskanzlei

·         Zuständige Ministerium

·         lokalen Medien zur Veröffentlichung

 

Die Stadtratsfraktion der SPD hätte sich ein gemeinsames Vorgehen des Stadtrates Gerolstein in Bezug auf die Resolution gewünscht. Bezugnehmend auf die vorliegende Resolution beantragt die SPD-Stadtratsfraktion eine getrennte Abstimmung zwischen des „1. Abschnittes inklusive den Punkten 1 bis 5“ sowie der „gesamten Resolution“. Stadtbürgermeister Uwe Schneider stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat Gerolstein stimmt über den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, eine getrennte Abstimmung des „1. Abschnittes inklusive der Punkte 1 bis 5“ sowie der „gesamten Resolution“ vorzunehmen, ab.

 

Abstimmungsergebnis:   mehrheitlich abgelehnt

Ja:   10   Nein:   13   Enthaltungen:   1

 

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wurde somit abgelehnt.

 

 

Weiterhin stellt die SPD-Stadtratsfraktion den nachfolgenden Antrag zum Thema „Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder Hausärztlichen Versorgungszentrums (HVZ) in Gerolstein, welcher von Fraktionssprecherin Evi Linnerth vorgestellt wird:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass er das Thema „Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder Hausärztlichen Versorgungszentrums (HVZ) in Gerolstein“ für wichtig erachtet. Deshalb sollten sich die städtischen Gremien damit befassen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat überträgt die Beratungen zur Ermittlung von Grundlagen hinsichtlich der Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten auf den Ausschuss für Soziales, Generationen, Sport und Kultur. Der Ausschuss sollte hierzu externe fachliche Informationen einbeziehen.

 

Stadtratsmitglied Wülferath, welcher dem Antrag grundsätzlich positiv gestimmt ist, schlägt vor die Rückmeldungen der verschiedenen Institutionen auf die „Resolution zur ärztlichen Versorgung“ abzuwarten. Nach mehreren Wortmeldungen stimmt die SPD-Fraktion dem vorgehen zu und zieht den vorgenannten Antrag vorerst zurück.

 

 

Ratsmitglied Steen beantragt im Namen der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den 3. Satz der Resolution „…Wir fordern von der Landesregierung bzw. dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz:“ wie folgt abzuändern: „…Wir fordern von der Landesregierung bzw. dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz und der kassenärztlichen Vereinigung:“.

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt den der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, den 3. Satz der Resolution mit dem Zusatz „…und der kassenärztlichen Vereinigung“ zu ergänzen.

 

Abstimmungsergebnis:   mehrheitlich abgelehnt

Ja:   9   Nein:   9   Enthaltungen:   6

 

Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde somit abgelehnt und es bleibt bei der bisherigen Formulierung.

 

 

Nach eingehenden Diskussion über die Thematik „gesperrter Versorgungsbereich“ wird die Resolution zur ärztlichen Versorgung von Stadtbürgermeister Schneider zur Abstimmung gebracht.