Sitzung: 20.05.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 7
Vorlage: G-0059/20/12-122
Beschluss:
Der
Stadtrat Gerolstein stimmt der Resolution in der vorgetragenen Fassung zu.
Sachverhalt:
Antrag
der Stadtratsfraktion CDU
Resolution
zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung am Mittelzentrum Gerolstein
Die
ärztliche Versorgung der Bevölkerung, auch der im ländlichen Raum, ist eine
Aufgabe der Daseinsvorsorge gemäß Landesentwicklungsplanung. Wenn nicht der
Eindruck entstehen soll, dass die Menschen im ländlichen Raum Bürger 2. oder 3.
Klasse sind, fordern wir die Landesregierung auf, das St. Elisabeth-Krankenhaus
Gerolstein mit allen Funktionen eines Krankenhauses der Grundversorgung zu
erhalten. Wir fordern von der Landesregierung bzw. dem Gesundheitsministerium
Rheinland-Pfalz:
1. Erhalt des Krankenhauses Gerolstein als
Krankenhaus der Grundversorgung
2.
Erhalt
des Krankenhauses Gerolstein als Zentrum der Notfallversorgung
3.
Vollumfänglicher
Erhalt der Bereitschaftsdienstzentrale der kassenärztlichen Vereinigung (KV
RLP) am Krankenhaus Gerolstein bzw. Rücknahme der geplanten Kürzungen
4.
Stärkung
der Rettungswache Gerolstein und Erhalt des Notarztstandortes am Krankenhaus
Gerolstein
5.
Finanzielle
und ideelle Förderung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im
Mittelzentrum Gerolstein zur kurz- bis mittelfristigen Sicherung der ambulanten
hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung
Neben
der Versorgung des Mittelzentrums Gerolstein ist von allen Maßnahmen, die am
Krankenhausstandort Gerolstein „angedacht“ oder „geplant“ sind, auch der
gesamte zugeordnete Mittelbereich mit dem Grundzentrum Hillesheim und Jünkerath
/ Stadtkyll betroffen.
In alle
Überlegungen zum Krankenhausstandort ist auch einzubeziehen, dass Gerolstein
die einzige Stadt im Vulkaneifelkreis und ebenso im Eifelkreis Bitburg-Prüm
ist, die über einen direkten Bahnanschluss (Eifelstrecke Köln-Trier) verfügt.
Dies sollte bei Planungen und Überlegungen eine nicht unerhebliche Rolle
spielen, vor allem wenn in Bezug auf die klimatischen Verhältnisse der
motorisierte Individualverkehr (MIV) reduziert und der öffentliche
Personennahverkehr (ÖPNV) gestärkt werden soll. Dass die Stadt Gerolstein auch
in diesem Bereich sehr große Anstrengungen unternimmt, sollte auch dem Land
nicht verborgen geblieben sein.
Begründung:
Die
sehr kurzfristige nicht stichhaltig begründete Absage des für den 27.02.2020
terminierten Gesprächs mit dem Träger des St. Elisabeth-Krankenhauses
Gerolstein, der Marienhaus GmbH Waldbreitbach, dem Stadtvorstand Gerolstein,
den Fraktionssprechern der im Stadtrat vertretenen Parteien und weiteren
kommunalen Entscheidungsträgern erfordert nach unserer Auffassung schnellstes
und zügigstes Handeln.
Bestärkt
werden wir in unserer Auffassung dadurch, dass zum einen die Schließung der
Geburtsstation am Krankenhaus Daun so kurzfristig und knapp erfolgte, dass kaum
genügend Zeit für ernsthafte Verhandlungen bestand. Diese für den gesamten
Vulkaneifelkreis sehr negative Maßnahme sollte uns allen Mahnung sein!
Hinzu
kommt, dass durch die Marienhaus-GmbH derzeit weitere Krankenhäuser geschlossen
werden bzw. von einer Schließung akut bedroht sind, u. a. die
Mittelrhein-Kliniken St. Goar und Wesel, St. Josef-Krankenhaus Adenau
(Chirurgische Station) und wie am 07.03.2020 aus Rundfunk und Presse zu
erfahren war, auch Kliniken im Saarland (Lebach). Wir müssen uns als Stadtrat gemeinsam dagegen
wehren, „Opfer“ eines rigorosen Sanierungskonzeptes zu werden.
Das,
was derzeit am Krankenhaus Gerolstein geschieht über „Umstrukturierung“ und
Personalabbau und -umschichtung erinnert sehr an die erzwungene Schließung des
St. Josef-Krankenhauses Neuerburg. Zuerst wurde ein Krankenhaus durch
drastische Einschnitte „unattraktiv“ gemacht, um dann auf Grund fehlender
Fallpauschalen die dadurch entstandene negative wirtschaftliche Situation als
Grund zu nehmen, das Krankenhaus endgültig zu schließen.
Das
Krankenhaus Gerolstein soll, so erweckt es den Eindruck, auf gleiche Art
wegsaniert werden, damit das momentan finanziell weniger gut gestellte
Verbundkrankenhaus in Bitburg lukrativer bzw. gewinnträchtiger wird.Es fällt
zudem auf, dass momentan alle Krankenhäuser in den umliegenden Mittelzentren
(Bitburg, Prüm, Daun) von der Landesregierung Unterstützung und Fördermittel
erhalten, nur das Krankenhaus in Gerolstein nicht.
Gemäß
der Internet-Seite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Rheinland-Pfalz in Mainz (MSAGD) umfasst der Geschäftsbereich des Ministeriums
u. a. das Krankenhausrecht, die Krankenhausplanung und die
Krankenhausfinanzierung. Damit ist eindeutig geregelt, dass das Land
Rheinland-Pfalz hier in der Pflicht ist, und nicht nachgeordnete Behörden (wie
z. B. die kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), in deren
erweitertem Landesausschuss auch wiederum das MSAGD vertreten und
Dienstaufsichtsbehörde ist).
Der
neue Landeskrankenhausplan gilt ab 2019 und hat einen Planungshorizont bis
2025. Er bezieht sich, so das Ministerium auf seiner Internetseite, auf 77
Plankrankenhäuser, verteilt auf 97 Standorte.
Auf der
Internetseite des MSAGD steht wortwörtlich: „Dabei bleibt die
Krankenhausplanung aktuell am Bedarf der Menschen orientiert. Ziel der neuen
Landeskrankenhausplanung ist es, die flächendeckende Versorgung sowohl in der
Stadt als auch in ländlichen Gebieten weiterhin sicherzustellen, die Qualität
der Versorgung konsequent zu fördern, die Notfallversorgung im Krankenhaus
sicherzustellen und die Altersmedizin vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels weiterzuentwickeln.“
Im
Vorfeld der Aufstellung des Landeskrankenhausplans wurde ein wissenschaftliches
Gutachten vergeben (IGES Institut Berlin). Dieses ist eine Säule der
Krankenhausplanung und liefert zentrale Anhaltspunkte für die Planung. Eine
weitere wichtige Säule sind gemäß MSAGD die Gespräche mit den Krankenhäusern
und Krankenhausträgern. Die Ergebnisse aus Gutachten und Anhörung sind in den Krankenhausplan
eingeflossen.
Wann
haben die Anhörungen mit dem Träger des St. Elisabeth Krankenhauses Gerolstein
stattgefunden und was haben diese Anhörungen im Hinblick auf die
Standortsicherheit und den dauerhaften Bestand des Krankenhauses in Gerolstein gebracht?
Stadtbürgermeister Uwe Schneider erteilt
Herrn Gotthard Lenzen (CDU-Stadtratsfraktion) das Wort. Herr Lenzen stellt die
Resolution zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung am Mittelzentrum
Gerolstein kurz vor. Die Resolution soll bei einer Beschlussfassung an den
nachfolgenden Verteiler übersandt werden:
·
Kreisverwaltung Vulkaneifel
·
Kassenärztliche Vereinigung
·
Landtagsabgeordneten aus dem Kreis
Vulkaneifel
·
Staatskanzlei
·
Zuständige Ministerium
·
lokalen Medien zur Veröffentlichung
Die Stadtratsfraktion der SPD
hätte sich ein gemeinsames Vorgehen des Stadtrates Gerolstein in Bezug auf die
Resolution gewünscht. Bezugnehmend auf die vorliegende Resolution beantragt die
SPD-Stadtratsfraktion eine getrennte Abstimmung zwischen des „1. Abschnittes inklusive den Punkten 1
bis 5“ sowie der „gesamten Resolution“. Stadtbürgermeister Uwe Schneider stellt
den Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat Gerolstein stimmt über den Antrag der
SPD-Stadtratsfraktion, eine getrennte Abstimmung des „1. Abschnittes inklusive
der Punkte 1 bis 5“ sowie der „gesamten Resolution“ vorzunehmen, ab.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Ja: 10 Nein:
13 Enthaltungen: 1
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wurde somit abgelehnt.
Weiterhin stellt die SPD-Stadtratsfraktion den nachfolgenden
Antrag zum Thema „Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
oder Hausärztlichen Versorgungszentrums (HVZ) in Gerolstein“, welcher von
Fraktionssprecherin Evi Linnerth vorgestellt wird:
Der
Stadtrat stellt fest, dass er das Thema „Einrichtung
eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder Hausärztlichen
Versorgungszentrums (HVZ) in Gerolstein“ für wichtig erachtet. Deshalb
sollten sich die städtischen Gremien damit befassen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat überträgt die Beratungen zur Ermittlung von Grundlagen hinsichtlich
der Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten auf den Ausschuss für Soziales,
Generationen, Sport und Kultur. Der Ausschuss sollte hierzu externe fachliche
Informationen einbeziehen.
Stadtratsmitglied Wülferath, welcher dem Antrag grundsätzlich
positiv gestimmt ist, schlägt vor die Rückmeldungen der verschiedenen
Institutionen auf die „Resolution zur ärztlichen Versorgung“ abzuwarten. Nach
mehreren Wortmeldungen stimmt die SPD-Fraktion dem vorgehen zu und zieht den
vorgenannten Antrag vorerst zurück.
Ratsmitglied Steen beantragt im Namen der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen den 3. Satz der Resolution „…Wir fordern von der Landesregierung
bzw. dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz:“ wie folgt abzuändern: „…Wir fordern von der Landesregierung
bzw. dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz und der kassenärztlichen Vereinigung:“.
Beschluss:
Der
Stadtrat stimmt den der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, den 3. Satz
der Resolution mit dem Zusatz „…und der kassenärztlichen Vereinigung“ zu
ergänzen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Ja: 9 Nein:
9 Enthaltungen: 6
Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde somit
abgelehnt und es bleibt bei der bisherigen Formulierung.
Nach eingehenden Diskussion über die Thematik „gesperrter
Versorgungsbereich“ wird die Resolution zur ärztlichen Versorgung von
Stadtbürgermeister Schneider zur Abstimmung gebracht.