Sitzung: 20.05.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-2288/20/12-119
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die eingegangenen
Stellungnahmen und Bedenken aus der zweiten Offenlage zur Kenntnis. Die
Abwägungsvorschläge werden vollumfänglich übernommen. Der Bebauungsplan wird
wieder – gemäß Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses – in ein Allgemeines
Wohngebiet umgewandelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
geänderte Planung erneut öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und
Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt:
Die Thematik wurde zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses am
19.02.2020 erörtert, wo auch eine chronologische Abfolge vorgestellt wurde. In
gleicher Sitzung hat Herr Dipl-Ing. Volker Ganz vom Büro FIRU GfI die
Erstellung des Immissionsschutzgutachtens zum Schießstand erläutert.
Der Bauausschuss des Stadtrates hatte bereits in der Sitzung am
11.09.2019 dem Stadtrat empfohlen, auf Grundlage der Stellungnahmen aus der
letzten Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange die Planurkunde vom Mischgebiet wieder auf die Vorentwurfsfassung (WA)
zurückzuführen.
Der Stadtrat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 11.12.2018 die
Planung von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) unter Erweiterung des
Plangebietes in ein Mischgebiet umgewandelt – siehe nachstehenden Planauszug.
Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 28.12.2018 – 31.01.2019
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus Gerolstein, Zimmer 211
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die Offenlage wurde im Mitteilungsblatt
„Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 21.12.2018 öffentlich bekannt gemacht.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich am Verfahren
beteiligt.
Die Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und deren
Abwägungsvorschläge sind als Anlage im Sitzungsdienstprogramm abrufbar. Die
Stellungnahmen können weiterhin einzeln bei der Verbandsgemeindeverwaltung
eingesehen werden.
Gemäß Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 11.09.2019 wird
das Plangebiet wieder in ein allgemeines Wohngebiet zurückgeführt, wie
nachstehend dargelegt:
Für die Änderung der Planurkunde ist eine erneute Offenlage der
Unterlagen erforderlich.
Nach einführenden Worten durch den
zuständigen Fachbereich, Herr Schegner, stellt Herr Lang vom B.K.S. Ing. Ges.
für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbH den Tagesordnungspunkt vor. Die
Bauleitplanung soll bei der Umwandlung vom Mischgebiet wieder in ein
allgemeines Wohngebiet (lt. Vorentwurfsplanung), in einen vorhabenbezogenen
BPlan umgewandelt werden. Hierbei kann auch eine Bauzeitenabfolge aufgenommen
werden. Diese sieht demnach für die wegemäßige Erschließung eine provisorische
Zufahrt vor, die nach der Fertigstellung zurückgebaut und zusammen mit der
Erschließungsanlage an die Stadt als öffentliche Fläche übertragen wird. Für
die Herstellung der Erschließungsanlage werden zwei Jahre angesetzt, das
Baugebiet soll innerhalb von 7 – 8 Jahren bebaut sein.
Bezugnehmende auf die Eckpunkte des Vertrages „Regelung
zur Übertragung von Erschließungsanlagen an die Stadt und VG Werken, die
Regelungen zur Realisierungspflichten und –fristen“ regt Stadtratsmitglied
Steen an, dass im Vertrag nach Ablauf der Bebauungszeit (7-8 Jahre) ein
Vorkaufsrecht zum Erwerb der bis dahin nicht bebauten Grundstücke fixiert
werden soll.
Laut Stadtratsmitglied Simon wird seitens des
Schießsportvereins eine schriftliche Stellungnahme zum Bestandsschutz
gefordert.