Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken aus der zweiten Offenlage zur Kenntnis. Die Abwägungsvorschläge werden vollumfänglich übernommen. Der Bebauungsplan wird wieder – gemäß Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses – in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Planung erneut öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Die Thematik wurde zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses am 19.02.2020 erörtert, wo auch eine chronologische Abfolge vorgestellt wurde. In gleicher Sitzung hat Herr Dipl-Ing. Volker Ganz vom Büro FIRU GfI die Erstellung des Immissionsschutzgutachtens zum Schießstand erläutert.

 

Der Bauausschuss des Stadtrates hatte bereits in der Sitzung am 11.09.2019 dem Stadtrat empfohlen, auf Grundlage der Stellungnahmen aus der letzten Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange die Planurkunde vom Mischgebiet wieder auf die Vorentwurfsfassung (WA) zurückzuführen.

 

Der Stadtrat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 11.12.2018 die Planung von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) unter Erweiterung des Plangebietes in ein Mischgebiet umgewandelt – siehe nachstehenden Planauszug.

 

 

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 28.12.2018 – 31.01.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus Gerolstein, Zimmer 211 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die Offenlage wurde im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 21.12.2018 öffentlich bekannt gemacht. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich am Verfahren beteiligt.

 

Die Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägungsvorschläge sind als Anlage im Sitzungsdienstprogramm abrufbar. Die Stellungnahmen können weiterhin einzeln bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.

 

Gemäß Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 11.09.2019 wird das Plangebiet wieder in ein allgemeines Wohngebiet zurückgeführt, wie nachstehend dargelegt:

 

 


 

 

 

 

 

Für die Änderung der Planurkunde ist eine erneute Offenlage der Unterlagen erforderlich.

 

 

Nach einführenden Worten durch den zuständigen Fachbereich, Herr Schegner, stellt Herr Lang vom B.K.S. Ing. Ges. für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbH den Tagesordnungspunkt vor. Die Bauleitplanung soll bei der Umwandlung vom Mischgebiet wieder in ein allgemeines Wohngebiet (lt. Vorentwurfsplanung), in einen vorhabenbezogenen BPlan umgewandelt werden. Hierbei kann auch eine Bauzeitenabfolge aufgenommen werden. Diese sieht demnach für die wegemäßige Erschließung eine provisorische Zufahrt vor, die nach der Fertigstellung zurückgebaut und zusammen mit der Erschließungsanlage an die Stadt als öffentliche Fläche übertragen wird. Für die Herstellung der Erschließungsanlage werden zwei Jahre angesetzt, das Baugebiet soll innerhalb von 7 – 8 Jahren bebaut sein.

 

Bezugnehmende auf die Eckpunkte des Vertrages „Regelung zur Übertragung von Erschließungsanlagen an die Stadt und VG Werken, die Regelungen zur Realisierungspflichten und –fristen“ regt Stadtratsmitglied Steen an, dass im Vertrag nach Ablauf der Bebauungszeit (7-8 Jahre) ein Vorkaufsrecht zum Erwerb der bis dahin nicht bebauten Grundstücke fixiert werden soll.

 

Laut Stadtratsmitglied Simon wird seitens des Schießsportvereins eine schriftliche Stellungnahme zum Bestandsschutz gefordert.