Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung stimmt einem Verzicht zugunsten der Leistungsfähigkeit der HIGIS GmbH zu.


 

Sachverhalt:

 

Erhöhung Stammeinlage Gesellschafter IGP

 

Inzwischen wurde der durch die Geschäftsleitung der HIGIS GmbH aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 auftragsgemäß durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz“ geprüft und testiert. Erfreulicherweise wurde im Jahre 2019 ein relativ gutes Jahresergebnis mit einem Jahresverlust von 21.714,06 € erzielt, nachdem ursprünglich im Wirtschaftsplan 2019 von einem Fehlbetrag von 55.000,00 € und zwischenkalkuliert im I. Nachtragsplan 2019 von einem negativen Ergebnis in Höhe von 37.000,00 € ausgegangen wurde.

 

Das im Geschäftsjahr 2019 zufriedenstellende Ergebnis ist primär auf eine erfreulich gute Mietauslastung von durchschnittlich 86,8 % zurückzuführen. Infolge der aktuellen „Corona-Pandemie“ ist jedoch für das laufende Geschäftsjahr (2020) auch für die HIGIS GmbH eine folgenschwere Finanzlücke aufgrund von zahlreichen Mietausfällen zu befürchten. In wieweit dies die laufende Zahlungsfähigkeit beeinträchtigt, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

 

Trotz der Zusage, dass der Gesellschafter „IGP“ einen jährlichen Verlustausgleich bis zu einer Maximalgrenze von 55 T€ vornimmt, versucht die Gesellschaft selbstverständlich alle wirtschaftlich denkbaren Vorteile zu nutzen, um ein möglichst gutes Jahresergebnis erzielen zu können. Dies wird im laufenden Jahr 2020 vermutlich sehr schwierig sein.

 

Im Geschäftsjahr 2019 hatte der Zweckverband „IGP“ eine Anzahlung zur Liquiditätssicherung der HIGIS mbH in Höhe von 40.000,00 € geleistet. Da das negative Jahres-ergebnis von -21,714,06 € relativ zufriedenstellend ausgefallen ist, müsste normalerweise ein Überschuss von 15.285,94 € an den Zweckverband erstattet werden; hierdurch würde die Leistungsfähigkeit der HIGIS GmbH stark beeinträchtigt.

 

Die Geschäftsführung der HIGIS GmbH schlägt vor, auf eine Rückzahlung zu verzichten und damit die Einlage des Gesellschafters „IGP“ um den selbigen Betrag anzuheben. Dies würde einerseits die Zahlungsfähigkeit der „HIGIS“ stärken und andererseits das seit Jahren vorhandene negative Eigenkapital (-73.272,55 €) positiv beeinflussen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein hat bereits in seiner letzten Sitzung am 29.04.2020 der Vorgehensweise einstimmig zugestimmt.