Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die im Vorfeld zur geplanten Erweiterung des Gewerbeparks notwendige Landesplanerische Stellungnahme wurde bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel beantragt. Die Frist zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 25.05.2020. Eine Auswertung und Bescheidung ist im Juli zu erwarten.  

 

Aktuelle liegen keine Hinweise vor, die grundsätzlich gegen die vorgelegte Planung sprechen.