Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Unter Berücksichtigung der von der Kommunalaufsicht geforderten Änderung beschließt die Verbandsversammlung die Verbandsordnung in der vorliegenden Form. Die Feststellung der Verbandsordnung durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Kommunalaufsicht wird beantragt.

 


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung wurde die Änderung der Verbandsordnung beschlossen. Im Rahmen des Feststellungsverfahren hat die Kommunalaufsicht eine weitere Ergänzung gefordert.

 

§ 7 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung:

" Der Verbandsvorsteher soll gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitgliedes sein, das kommunale Gebietskörperschaft ist, oder dessen Stellvertreter."