Sitzung: 13.05.2020 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-2917/20/50-024
Beschlussvorschlag:
Entsprechend
§ 40 Abs. 2 GemO wurden folgende Personen zur Wahl eines Verbandsvorstehers /
einer Verbandsvorsteherin vorgeschlagen:
Herr Bernhard Jüngling
Die
Wahl erfolgte offen durch Handzeichen.
Zum
Verbandsvorsteher/zur Verbandsvorsteherin wurde gewählt:
Herr Bernhard Jüngling
Herr Jakob Blum als amtierender
stellv. Verbandsvorsteher ernennt den Gewählten zum Verbandsv-orsteher und
händigt ihm anschließend die Ernennungsurkunde aus.
Herr Jüngling bedankt sich für das entgegen gebrachte Vertrauen und sagt dem
Gremium eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu.
In diesem Zusammenhang wird allgemein anerkannt, dass Herr Jakob Blum als
„Vater und Mitbegründer des Zweckverbandes und des HIGIS Zentrums“ weiter
beratend für den Zweckverband und die HIGIS GmbH tätig sein kann und eine
Teilnahme an den Sitzungen (ohne Stimmrecht), möglich ist.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Absatz 1 der Verbandsordnung
wählt die Verbandsversammlung den Verbandsvorsteher/die Verbandsvorsteherin.
Nach § 5 Verbandsordnung gelten in
Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit die
Regelungen der Gemeindeordnung, insbesondere für diese Wahl die Regelungen des
§ 40 GemO. Allerdings findet die Wahl, abweichend von § 40 Abs. 5 GemO, der
grundsätzlich geheime Wahl vorsieht, offen statt, wenn die Stimmen der
Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können. Dies ist gemäß § 6
Absatz 2 Satz 1 der Verbandsordnung der Fall.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte
der Stimmen erhält, § 40 Abs. 3 GemO.