Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Erneuerung der Lüftungsanlage im Hallenbad Gerolstein beschäftigt bereits seit mehreren Jahren die politischen Gremien. Im Zuge dieser Maßnahme, die auch inhaltlich mehrfach angepasst wurde, wurden die zu erwartenden Kosten stets aktualisiert; im Folgenden hierzu ein Abriss aus Sicht der Verwaltung.

 

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein (alt), im Folgenden kurz BWU, hat mit Beschluss vom 19.05.2016 das Ing.-Büro Krämer mit der Erstellung einer Energieeffizienzstudie für das Hallenbad Gerolstein beauftragt. Die Studie sieht insbesondere die Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen vor.

 

Am 28.06.2017 erfolgte durch das Ing.-Büro Krämer die Zusendung einer Kostenschätzung für die Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen. Die Gesamtkosten wurden mit 215.000 € brutto zzgl. Planungskosten (für die LP 1 – 4 = 22.073 € (brutto)) angegeben.

 

Am 29.08.2017 erfolgte in der BWU-Sitzung die Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 4 an das Ing.-Büro Krämer. Eine Ausschreibung der Maßnahme war für Winter 2017/2018 sowie die bauliche Umsetzung in den Sommermonaten 2018 (Freibadsaison) vorgesehen.

 

Für den Haushaltsplan 2018 wurden Netto-Kosten für die Erneuerung der Lüftungsanlage in Höhe von 190.000 € zzgl. bisher nicht enthaltener Schadstoff-Entsorgung in Höhe von 15.000 € sowie zzgl. der Honorarkosten für die Leistungsphasen 5 bis 8 in Höhe von 43.000 €, somit insgesamt Netto 248.000 € veranschlagt.

 

Im Oktober 2017 wurde ein Förderantrag beim Projektträger Jülich eingereicht. Da die Bewilligung allerdings erst für Frühjahr 2018 zugesagt werden konnte und eine Ausschreibung für die bauliche Umsetzung für Sommer 2018 als zu knapp erschien, wurde in Abstimmung aller Beteiligten die Maßnahme auf 2019 verschoben. Der Zuwendungsbescheid lag am 19.02.2018 vor.

 

Am 05.10.2017 wurde das Büro Umweltgeotechnik mit der Erstellung eines Schadstoffkatasters beauftragt. Der Schadstoffbericht lag am 27.10.2017, die Kostenberechnung für die Schadstoffentsorgung in Höhe von 35.000 € netto lag am 06.12.2017 vor.

 

Am 26.02.2018 wurde durch das Ing.-Büro Krämer der Abschlussbericht der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LP 3 und 4) vorgelegt. Die neue Kostenberechnung beinhaltet neben der Erneuerung des Lüftungsgerätes zudem die Erneuerung/Erweiterung von Lüftungskanälen und belief sich auf 335.532 € brutto (281.960 € netto) – hierin nicht enthalten Planungskosten und Kosten für erforderliche bauliche Maßnahmen.

 

Am 04.09.2018 erfolgte in der BWU-Sitzung die Beauftragung der Leistungsphasen 5, 6 und 8 an das Ing.-Büro Krämer. Eine Ausschreibung der Maßnahme war nun für Winter 2018/2019 sowie die bauliche Umsetzung in den Sommermonaten 2019 (Freibadsaison) vorgesehen.

 

Am 12.09.2018 wurde das Ing.-Büro Krämer gebeten, die Mehrkosten für die Einbindung der Duschräume in das neue Lüftungskonzept zu ermitteln. Die Kostenberechnung in Höhe von 50.000 € netto wurde am 27.09.2018 zugesandt. Die Gesamtkosten betrugen zu diesem Zeitpunkt insgesamt 398.000 € brutto (335.000 € netto = 250.000 Lüftung + 50.000 Einbindung Duschen + 35.000 Schadstoffbeseitigung). Immer noch nicht enthalten waren in dieser Kostenkalkulation erforderliche Nebenarbeiten, worauf ausdrücklich hingewiesen wurde, sowie die Planungskosten.

 

Am 24.10.2018 wurde die Maßnahme gemeinsam mit Werkleiter Brück, Planer Krämer und Schwimmmeister Wolf besprochen. Geplant war, die Ausführungsplanung in der BWU-Sitzung am 29.11.2018 vorzustellen und für die Einstellung der finanziellen Mittel in den Haushaltsplan 2019 einen Empfehlungsbeschluss für den VG-Rat zu erteilen. Fusionsbedingt wurde der Haushaltsplan 2019 allerdings erst im Laufe des Jahres 2019 beschlossen und anschließend der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Eine vorherige Ausschreibung konnte nicht erfolgen.

 

Es wurde die Möglichkeit erörtert, die Kosten für die Lüftungsanlage in den Nachtragsplan 2018 aufzunehmen und zu finanzieren. Da vor der Fusion allerdings keine Vorberatung und somit kein Empfehlungsbeschluss im Bau-, Werk- und Umweltausschuss oder im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen konnte, sollte die Maßnahme im neuen BWU vorgestellt werden mit Beschlussempfehlung zur Bereitstellung der Mittel an den neuen VG-Rat.

 

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 08.10.2019 wurde die dringende Notwendigkeit zur Erneuerung der Lüftungsanlage anerkannt, um einen dauerhaften Betrieb des Hallenbades Gerolstein sicherstellen zu können. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den bisherigen Haushaltsansatz in Höhe von 248.000 € (2018) um 257.000 € auf nunmehr 505.000 € zu erhöhen. Dieser Erhöhung lag eine Kostenschätzung zu Grunde, welche von Brutto-Baukosten in Höhe von 425.000 € zuzüglich Nebenkosten (Planungskosten) von 80.000 € ausgegangen ist. Im Zuge der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erhöhten sich die Kostenschätzung mit Stand 25.09.2019 auf 510.796 € brutto.

 

In der Sitzung am 08.10.2019 wurde ebenfalls beschlossen, die Maßnahme frühzeitig auszuschreiben, damit eine Umsetzung im Sommer 2020 erfolgen kann. Die Ausschreibung wurde durchgeführt; hierbei zeigte sich, dass vor allem für das Gewerk 03 Lüftungsanlage der Kostenansatz erheblich überschritten wurde. Der Bürgermeister hat daraufhin das Gespräch mit dem Planer, den Beigeordneten, Fraktionsvorsitzenden und Ausschussmitgliedern gesucht. Hierbei wurde sich unter gleichzeitiger Reduzierung des Auftragsvolumens dafür ausgesprochen, die Maßnahme durchzuführen und die zu dieser Zeit möglichen Aufträge zu vergeben. Da die ersten Ausschreibungen teilweise ohne Rückmeldung blieben, wurde für die noch offenstehenden Gewerke eine Preisanfrage durchgeführt.

 

Weitere Erläuterungen des Ingenieurbüros zu Kostensteigerungen bei einzelnen Positionen sind dieser SiVo beigefügt.

 

Würden alle Aufträge in der vorgeschlagenen Form und Höhe vergeben, ergibt sich das aus der nichtöffentlichen Anlage zur heutigen Sitzung dargestellte Gesamtbild zur Kostensituation.

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie musste das Hallenbad bereits früher geschlossen werden, als zunächst geplant; diese Zeit wurde bereits genutzt, um die ersten Maßnahmen und eigentlich für später geplanten Reparaturen (z.B. Instandhaltung Hubboden) durchzuführen.