Sitzung: 16.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-2273/20/20-183
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis, stimmt der Umsetzung der Maßnahme zu und bemächtigt
den Ortsbürgermeister, die erforderlichen Aufträge zu erteilen.
Gestalterische Details, z. B.
bezüglich der Wanderer-Schutzhütte und der Sitzgruppe, stimmt der
Ortsbürgermeister erforderlichenfalls jeweils mit seinem Rat ab.
Sachverhalt:
Im Rahmen
der Anlegung von Wanderrouten u.a. in und um die Gemeinde Kerschenbach, in
Zusammenarbeit mit dem Naturpark Nordeifel, soll ein
Wassererlebnisplatz/Wasserspielplatz mit Wanderer-Schutzhütte am Zusammenfluss
des „Kalkerbaches“ und des „Dürrbaches“ zum „Kerschenbach“ angelegt werden.
Mit der
fachlichen Planung und Stellung des Wasserrechtlichen Genehmigungsantrages
wurde im November 2019 die VG Gerolstein, Fachbereich 2, Herr Mathar,
beauftragt. Auf die, der Gemeinde vorliegende, abgestimmt Planung wird
verwiesen.
Die
Wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltung Vulkaneifel wurde am
16.01.2020 erteilt.
Zur
Umsetzung sind Tiefbauarbeiten / Erdarbeiten im Umfang von etwa 5.000 €
erforderlich um Geländemodellierungen und die Schaffung einer Zufahrt zum Bach
für das Tragkraftspritzenfahrzeug der FFW Kerschenbach herzustellen.
Im Weiteren
sind eine, noch im Detail zu planende, kleine Wanderer- Schutzhütte und eine
Sitzgruppe aufzubauen und zu installieren. Hierfür sind Fördermittel aus dem
Topf des Naturpark- Nordeifel für 2020 beantragt.
Die
Umsetzung soll in 2020 erfolgen. Die Haushaltsmittel stehen der Gemeinde zur
Verfügung.
Die
Gesamtumsetzung soll federführend durch den Ortsbürgermeister unter fachlicher
Beratung und Mithilfe des Fachbereichs 2 der Verwaltung erfolgen.