Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis, stimmt der Umsetzung der Maßnahme zu und bemächtigt den Ortsbürgermeister, die erforderlichen Aufträge zu erteilen.

 

Gestalterische Details, z. B. bezüglich der Wanderer-Schutzhütte und der Sitzgruppe, stimmt der Ortsbürgermeister erforderlichenfalls jeweils mit seinem Rat ab.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Anlegung von Wanderrouten u.a. in und um die Gemeinde Kerschenbach, in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Nordeifel, soll ein Wassererlebnisplatz/Wasserspielplatz mit Wanderer-Schutzhütte am Zusammenfluss des „Kalkerbaches“ und des „Dürrbaches“ zum „Kerschen­bach“ angelegt werden.

 

Mit der fachlichen Planung und Stellung des Wasserrechtlichen Genehmigungsantrages wurde im November 2019 die VG Gerolstein, Fachbereich 2, Herr Mathar, beauftragt. Auf die, der Gemeinde vorliegende, abgestimmt Planung wird verwiesen.

Die Wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltung Vulkaneifel wurde am 16.01.2020 erteilt.

 

Zur Umsetzung sind Tiefbauarbeiten / Erdarbeiten im Umfang von etwa 5.000 € erforderlich um Geländemodellierungen und die Schaffung einer Zufahrt zum Bach für das Tragkraftspritzenfahrzeug der FFW Kerschenbach herzustellen.

 

Im Weiteren sind eine, noch im Detail zu planende, kleine Wanderer- Schutzhütte und eine Sitzgruppe aufzubauen und zu installieren. Hierfür sind Fördermittel aus dem Topf des Naturpark- Nordeifel für 2020 beantragt.

Die Umsetzung soll in 2020 erfolgen. Die Haushaltsmittel stehen der Gemeinde zur Verfügung.

 

Die Gesamtumsetzung soll federführend durch den Ortsbürgermeister unter fachlicher Beratung und Mithilfe des Fachbereichs 2 der Verwaltung erfolgen.