Sitzung: 16.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-2154/19/20-177
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Kerschenbach beschließt die Aufstellung eines Hochwasserschutz-
und Starkregenvorsorgekonzeptes. Gleichzeitig erklärt sich die Ortsgemeinde
grundsätzlich mit der Umsetzung der aus dem Konzept erwachsenden Maßnahmen und
der damit verbundenen Finanzierung der in der Baulast der Ortsgemeinde stehenden
Maßnahmen einverstanden.
Sachverhalt:
Hochwasserereignisse können ungeahnte
Ausmaße – insbesondere bei örtlich auftretenden Starkregenereignissen –
annehmen. Vor allem dort, wo keine Erfahrungen mit Hochwasser dieser Ausmaße
vorliegen, sind alle überrascht. Aus diesem Grunde hat das Land Rheinland-Pfalz
ein Förderprogramm zur Aufstellung von Hochwasser- und
Starkregenvorsorgekonzepten aufgestellt. Ziel dieser Konzepte ist es, durch bei
Hochwasser- und Starkregenereignissen auftretende Schäden möglichst gering zu
halten.
Hochwasser- und Starkregenereignisse
kann man nicht verhindern, auch kann man Schäden durch diese Naturereignisse
nicht gänzlich ausschließen bzw. verhindern. Durch gezielte Maßnahmen kann man
aber mögliche Schäden reduzieren. Hochwasserschutz ist grundsätzlich Angelegenheit
eines jeden Grundstückseigentümers, d.h., jeder Eigentümer hat sein Grundstück
mit seinen eigenen Mitteln vor möglichen Hochwassergefahren und –schäden zu
schützen.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet über
das Umweltministerium sowie das Informations- und Beratungszentrum
Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz Unterstützung und Hilfe bei der Aufstellung
von sog. „Hochwasserschutzkonzepten“ an. Diese Hochwasserschutzkonzepte werden
in Zusammenarbeit zwischen Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde und den jeweiligen
Grundstückseigentümern aufgestellt. Zusammen mit einem Ingenieurbüro werden
Maßnahmen und Anregungen erarbeitet, wie und mit welchen Mitteln bzw. Maßnahmen
aktiv Hochwasserschutz betrieben werden kann.
Das Hochwasserschutzkonzept wird vom
Land mit 90 % gefördert. Den Eigenanteil von 10 % der Kosten trägt die
Verbandsgemeinde Gerolstein. Die aus dem Konzept resultierenden kommunalen
Baumaßnahmen werden nur noch mit maximal 60 % gefördert. Eigentümer von
Privatgrundstücken erhalten keine Förderung.
Zusammengefasst werden die
Hochwasserschutzkonzepte in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für
Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, dem Informations- und
Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde
sowie vor allem mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet.
Das Land Rheinland-Pfalz empfiehlt die
Aufstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte für alle Orte, unabhängig
von der Gefährdungslage.
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Kosten
für die Aufstellung des Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzeptes zu 90
% vom Land und zu 10 % von der Verbandsgemeinde getragen werden, hat dieses
keine Auswirkungen auf den Haushalt der Ortsgemeinde.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf
die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.