Sitzung: 29.04.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 3-0162/19/01-229
Beschluss:
Der Haupt-
und Finanzausschuss begrüßt die Bereitschaft der Sitzgemeinden, sich freiwillig
mit 20 % an den Unterhaltungskosten zu beteiligen.
Für künftige
Investitionsmaßnahmen werden im Einzelfall Abrachen zwischen der
Verbandsgemeinde und den Sitzgemeinden gehalten, um individuelle Regeln zu
vereinbaren.
Die
bisherigen vertraglichen Vereinbarungen (Stadt Gerolstein) müssen in einem
Änderungsvertrag angepasst werden. Mit der Stadt Hillesheim und der
Ortsgemeinde Jünkerath sollen auf dieser Basis ebenfalls Vereinbarungen geschlossen
werden.
Sachverhalt:
Gemäß § 67
Abs. 1 Ziffer 3 Gemeindeordnung (GemO) gehören der Bau und die Unterhaltung von
zentralen Sport-, Spiel- und
Freizeitanlagen zu den Aufgaben der Verbandsgemeinde.
Nach dem
Sportförderungsgesetz sind zentrale Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
öffentliche Einrichtungen, die Zwecken des Sports, des Spiels oder der
Freizeitgestaltung dienen und die nach ihrer Planung oder nach Standort, Umfang
und Ausstattung nicht nur für die Benutzung durch die Einwohner der
Ortsgemeinde des Standorts, sondern auch für die Mehrheit der übrigen Gemeinden
derselben Verbandsgemeinde bestimmt und geeignet sind.
Dazu gehören
insbesondere auch Sportplätze mit ausgebauten leichtathletischen Anlagen. Diese
Formulierung soll zum Ausdruck bringen, dass die jeweilige Einrichtung eine
zentrale Bedeutung hat, die sie in erster Linie von ihrer Funktion und erst in
zweiter Linie von der Lage her für die Benutzung der Mehrheit der Einwohner der
Verbandsgemeinde bestimmt und geeignet erscheinen lässt (OVG RP, Urteil vom 29.
Juli 1980 – 7 A 95/79 – AS 16, 34).
Bisher bestanden in den drei Alt-Verbandsgemeinden folgende Kostenregelungen:
Obere Kyll |
|
Übernahme komplett durch VG gem. § 67 GemO als Aufgabe der VG |
Hillesheim |
|
Keine schriftliche Vereinbarung, aber Sitzgemeinde hat 50 %
übernommen |
Gerolstein |
|
Vereinbarung mit der Stadt Gerolstein, Übernahme von 50 %
der |
|
|
Nettoaufwendungen |
Alle drei
Sportanlagen stehen auch dem Schulsport an den jeweiligen Standorten zur
Verfügung.
In einem
gemeinsamen Gespräch mit den Vertretern der drei Standortgemeinden (Stadt
Gerolstein, Stadt Hillesheim und Ortsgemeinde Jünkerath) haben diese einen Standortvorteil
anerkannt. Alle drei Gemeinden sind bereit, sich an den laufenden jährlichen
Unterhaltungskosten im Rahmen einer Spitzabrechnung je Anlage mit 20 % zur
Abgeltung des Standortvorteils zu beteiligen.
Bezüglich künftiger
Investitionen muss die Angelegenheit differenzierter betrachtet werden. Ein
Vorschlag hierzu wurde mit den Standortgemeinden noch nicht erörtert.
In einer
Klausurtagung des Ältestenrates wurde angeregt zu prüfen, ob der Standortvorteil
durch eine Sonderumlage, die nach der tatsächlichen Nutzung durch Vereine und
die Kommunen berechnet wird, abgegolten werden kann.
Von der
Verwaltung wurde dieser Vorschlag dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
vorgelegt mit dem Ergebnis, dass von der Erhebung einer Sonderumlage abgeraten
wird. Die Einführung einer Sonderumlage sei nicht der richtige Ansatz.
Begründet wird dies u.a. damit, dass aufgrund der in der Vergangenheit
gemachten Erfahrungen mit Sonderumlagen und den entsprechenden
verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen
werden kann, dass hier ein Sondervorteil vorliegt, der über eine Sonderumlage
refinanziert werden kann. Insofern wird der freiwillige Ansatz als richtig
angesehen. Auch eine Kostenbeteiligung in Höhe von 20 % sei angemessen.
Des
Weiteren ist zu beachten, dass auf allen drei zentralen Sportanlagen neben dem
Schulsport die Nutzung ausschließlich durch Fußballspiel- und
Leichtathletikgemeinschaften erfolgt und damit der Vorteil nicht ausschließlich
bei der / den Vereinen der Sitzgemeinde liegt.
In
Gerolstein ist dies die Fußballspielgemeinschaft (SG) „Kylltal“, bestehend aus
den Vereinen Gerolstein, Pelm, Lissingen, Büscheich, Birresborn, Mürlenbach und
Densborn, bzw. die Leichtathletikgemeinschaft (LG) Vulkaneifel, bestehend aus
den Vereinen Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Daun und Ulmen.
In
Hillesheim ist dies die SG „Vulkanland“, bestehend aus den Vereinen Hillesheim,
Walsdorf, Berndorf und Wiesbaum, bzw. die LG Vulkaneifel, bestehend aus den
Vereinen Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Daun und Ulmen.
In den
Herbst- und Wintermonaten wird die Hillesheimer Anlage zusätzlich von den
Fußballern der SG „DORSA“, bestehend aus den Vereinen Oberbettingen, Duppach,
Steffeln und Auel genutzt.
In
Jünkerath ist die die SG „Schneifel“, bestehend aus den Vereinen Stadtkyll,
Auw, Ormont und Hallschlag, bzw. die LG Vulkaneifel, bestehend aus den Vereinen
Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Daun und Ulmen.
In den
Herbst- und Wintermonaten wird die Jünkerather Anlage zusätzlich von den
Fußballern der SG „Efeu“, bestehend aus den Vereinen Feusdorf und Esch und den
Fußballern der SG „Oberkyll“, bestehend aus den Vereinen Gönnersdorf,
Lissendorf und Birgel genutzt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Derzeit sind die zentralen Sportanlagen im Haushalt
2020 der Verbandsgemeinde wie folgt veranschlagt:
Jünkerath VG
100 %
OG 0 %
Gerolstein VG 50 % Stadt
50 %
Hillesheim VG 50 % Stadt
50 %
Nach der vorgeschlagenen Umstellung müsste im Nachtrag 2020 folgende
Veranschlagung vorgenommen werden:
Jünkerath VG
80 % OG 20 %
Gerolstein VG
80 % Stadt
20 %
Hillesheim VG
80 % Stadt
20 %
Hierdurch erhöhen sich die Kosten der
Verbandsgemeinde in 2020 von bisher 33.850 € auf künftig 42.960 €; dies
bedeutet einen Mehrbetrag von 9.110 €. Der Differenzbetrag wird im Nachtrag
2020 finanziert.
In einigen
Wortmeldungen aus dem Gremium wird festgestellt, dass es bei den
Belegungsplänen – insbesondere für die zentrale Sportanlage Hillesheim- Optimierungsbedarf
gibt. Die Sportvereine aus den Nachbargemeinden beanstanden, dass ihnen in den
Wintermonaten zu wenige Trainingszeiten auf der zentralen Anlage eingeräumt
werden. Die Belegungspläne sollen von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den
Vereinen überarbeitet werden.