Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die Bereitschaft der Sitzgemeinden, sich freiwillig mit 20 % an den Unterhaltungskosten zu beteiligen.

 

Für künftige Investitionsmaßnahmen werden im Einzelfall Abrachen zwischen der Verbandsgemeinde und den Sitzgemeinden gehalten, um individuelle Regeln zu vereinbaren.

 

Die bisherigen vertraglichen Vereinbarungen (Stadt Gerolstein) müssen in einem Änderungsvertrag angepasst werden. Mit der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Jünkerath sollen auf dieser Basis ebenfalls Vereinbarungen geschlossen werden.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 Ziffer 3 Gemeindeordnung (GemO) gehören der Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen zu den Aufgaben der Verbandsgemeinde. 

 

Nach dem Sportförderungsgesetz sind zentrale Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen öffentliche Einrichtungen, die Zwecken des Sports, des Spiels oder der Freizeitgestaltung dienen und die nach ihrer Planung oder nach Standort, Umfang und Ausstattung nicht nur für die Benutzung durch die Einwohner der Ortsgemeinde des Standorts, sondern auch für die Mehrheit der übrigen Gemeinden derselben Verbandsgemeinde bestimmt und geeignet sind. 

 

Dazu gehören insbesondere auch Sportplätze mit ausgebauten leichtathletischen Anlagen. Diese Formulierung soll zum Ausdruck bringen, dass die jeweilige Einrichtung eine zentrale Bedeutung hat, die sie in erster Linie von ihrer Funktion und erst in zweiter Linie von der Lage her für die Benutzung der Mehrheit der Einwohner der Verbandsgemeinde bestimmt und geeignet erscheinen lässt (OVG RP, Urteil vom 29. Juli 1980 – 7 A 95/79 – AS 16, 34).

 

Bisher bestanden in den drei Alt-Verbandsgemeinden folgende Kostenregelungen:

 

Obere Kyll

 

Übernahme komplett durch VG gem. § 67 GemO als Aufgabe der VG

Hillesheim

 

Keine schriftliche Vereinbarung, aber Sitzgemeinde hat 50 % übernommen

Gerolstein

 

Vereinbarung mit der Stadt Gerolstein, Übernahme von 50 % der 

                 

 

Nettoaufwendungen

 

Alle drei Sportanlagen stehen auch dem Schulsport an den jeweiligen Standorten zur Verfügung.

 

In einem gemeinsamen Gespräch mit den Vertretern der drei Standortgemeinden (Stadt Gerolstein, Stadt Hillesheim und Ortsgemeinde Jünkerath) haben diese einen Standortvorteil anerkannt. Alle drei Gemeinden sind bereit, sich an den laufenden jährlichen Unterhaltungskosten im Rahmen einer Spitzabrechnung je Anlage mit 20 % zur Abgeltung des Standortvorteils zu beteiligen.

 

Bezüglich künftiger Investitionen muss die Angelegenheit differenzierter betrachtet werden. Ein Vorschlag hierzu wurde mit den Standortgemeinden noch nicht erörtert.

 

In einer Klausurtagung des Ältestenrates wurde angeregt zu prüfen, ob der Standortvorteil durch eine Sonderumlage, die nach der tatsächlichen Nutzung durch Vereine und die Kommunen berechnet wird, abgegolten werden kann.

 

Von der Verwaltung wurde dieser Vorschlag dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz vorgelegt mit dem Ergebnis, dass von der Erhebung einer Sonderumlage abgeraten wird. Die Einführung einer Sonderumlage sei nicht der richtige Ansatz. Begründet wird dies u.a. damit, dass aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen mit Sonderumlagen und den entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass hier ein Sondervorteil vorliegt, der über eine Sonderumlage refinanziert werden kann. Insofern wird der freiwillige Ansatz als richtig angesehen. Auch eine Kostenbeteiligung in Höhe von 20 % sei angemessen.

 

Des Weiteren ist zu beachten, dass auf allen drei zentralen Sportanlagen neben dem Schulsport die Nutzung ausschließlich durch Fußballspiel- und Leichtathletikgemeinschaften erfolgt und damit der Vorteil nicht ausschließlich bei der / den Vereinen der Sitzgemeinde liegt.  

 

In Gerolstein ist dies die Fußballspielgemeinschaft (SG) „Kylltal“, bestehend aus den Vereinen Gerolstein, Pelm, Lissingen, Büscheich, Birresborn, Mürlenbach und Densborn, bzw. die Leichtathletikgemeinschaft (LG) Vulkaneifel, bestehend aus den Vereinen Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Daun und Ulmen.

 

In Hillesheim ist dies die SG „Vulkanland“, bestehend aus den Vereinen Hillesheim, Walsdorf, Berndorf und Wiesbaum, bzw. die LG Vulkaneifel, bestehend aus den Vereinen Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Daun und Ulmen.

 

In den Herbst- und Wintermonaten wird die Hillesheimer Anlage zusätzlich von den Fußballern der SG „DORSA“, bestehend aus den Vereinen Oberbettingen, Duppach, Steffeln und Auel genutzt.

 

In Jünkerath ist die die SG „Schneifel“, bestehend aus den Vereinen Stadtkyll, Auw, Ormont und Hallschlag, bzw. die LG Vulkaneifel, bestehend aus den Vereinen Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Daun und Ulmen.

 

In den Herbst- und Wintermonaten wird die Jünkerather Anlage zusätzlich von den Fußballern der SG „Efeu“, bestehend aus den Vereinen Feusdorf und Esch und den Fußballern der SG „Oberkyll“, bestehend aus den Vereinen Gönnersdorf, Lissendorf und Birgel genutzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit sind die zentralen Sportanlagen im Haushalt 2020 der Verbandsgemeinde wie folgt veranschlagt:

 

Jünkerath                            VG 100 %                                             OG      0 %

Gerolstein                           VG   50 %                                             Stadt 50 %

Hillesheim                           VG   50 %                                             Stadt 50 %

 

Nach der vorgeschlagenen Umstellung müsste im Nachtrag 2020 folgende Veranschlagung vorgenommen werden:

 

Jünkerath                            VG 80 %                                               OG     20 %

Gerolstein                           VG 80 %                                               Stadt 20 %

Hillesheim                           VG 80 %                                               Stadt 20 %

 

Hierdurch erhöhen sich die Kosten der Verbandsgemeinde in 2020 von bisher 33.850 € auf künftig 42.960 €; dies bedeutet einen Mehrbetrag von 9.110 €. Der Differenzbetrag wird im Nachtrag 2020 finanziert.

 

 

In einigen Wortmeldungen aus dem Gremium wird festgestellt, dass es bei den Belegungsplänen – insbesondere für die zentrale Sportanlage Hillesheim- Optimierungsbedarf gibt. Die Sportvereine aus den Nachbargemeinden beanstanden, dass ihnen in den Wintermonaten zu wenige Trainingszeiten auf der zentralen Anlage eingeräumt werden. Die Belegungspläne sollen von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Vereinen überarbeitet werden.