Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt den aufgezeigten Beschaffungsmaßnahmen zu und beauftragt die Verwaltung bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Vulkaneifel entsprechende Anträge auf Einzelgenehmigung für die notwendigen Kreditmittel zu beantragen. Sofern diese erteilt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben.


Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurde die Umsetzung der strategischen Planung bzgl. der Neubeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen weitestgehend gem. der Planung umgesetzt. Leider ist die Verwaltung u. a. auf Grund der Probleme mit der Firma Datev, nicht in der Lage dem Verbandsgemeinderat bis dato einen Haushaltsplanentwurf vorzulegen. Damit einhergehend besteht derzeit das Problem, dass die Umsetzung der strategischen Planung in diesem Jahr ins Stocken geraten ist und wir voraussichtlich nicht in der Lage sind, vor Juni 2009 eine Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Für das Jahr 2009 ist die Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die Feuerwehreinheit Steffeln vorgesehen. Das derzeit vorgehaltende Fahrzeug, ein LF 8, hat inzwischen ein stolzes Alter von 32 Jahren. Alleine dieses Alter des Fahrzeuges führt dazu, dass ein Ausfall bzw. Mangel tagein/tagaus auftreten kann, der nur sehr kostenintensiv beseitigt werden kann, da es einen Ersatzteilmarkt für dieses Fahrzeug gibt es nicht mehr gibt. Um diese Maßnahme nun doch kurzfristig auf den Weg bringen zu können, beabsichtigt die Verwaltung, eine Einzelgenehmigung bei der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu beantragen. Die Maßnahme würde mit Kosten von 80.000 € veranschlagt werden, wobei mit einer Förderung von ca. 37.000 € in 3 Jahren gerechnet werden kann.

 

Des Weiteren beabsichtigt die Verwaltung einen Antrag auf Einzelgenehmigung für die Beschaffung eines HLF 10/10 für die Feuerwehreinheit Jünkerath zu beantragen. Das bestehende LF 16 wird im kommenden Jahr 30 Jahre alt. Die Beschaffungsmaßnahme ist für 2010 in der strategischen Planung berücksichtigt. Leider hat sich inzwischen auf dem Sektor der Aufbauhersteller von Feuerwehrfahrzeugen ein recht großer Stau entwickelt. Alle namhaften Aufbauhersteller haben Lieferzeiten bei diesen Großfahrzeugen von rd. 13 - 14 Monaten. Eine Verbesserung dieser Situation ist auf Nachfrage auch nicht zu erwarten. Auf Grund dieser doch sehr langen Lieferzeit sehen wir erhebliche Bedenken, die Beschaffungsmaßnahme erst im kommenden Jahr auszuschreiben. Mit einer Lieferung wäre sodann erst im Jahre 2011 zu rechnen. Dies ist auf Grund des derzeitigen Zustandes des vorhandenen LF 16 so jedoch nicht mehr darstellbar, da bereits heute erhebliche Mängel vorliegen. So ist die Entlüftungseinrichtung der Fahrzeugpumpe defekt. Eine Wasserentnahme am offenen Gewässer ist nahezu gar nicht möglich. Auf Grund des Alters gibt es für diese Pumpe keine Ersatzteile mehr. Die Reparaturkosten würden nach ersten Prüfungen rd. 7.000 € betragen, die wir jedoch auf Grund der angestrebten Ausmusterung im kommenden Jahr nicht mehr aufbringen möchten. Die Abgasanlage, die es ebenfalls nicht mehr auf dem Ersatzteilmarkt zu erwerben ist, wird von Jahr zu Jahr, provisorisch am Leben gehalten, damit die Kosten für eine Sonderanfertigung nicht entstehen. Des Weiteren bestehen erhebliche Rostschäden (vor allem an den tiefgezogenen Klappen) und sicherheitstechnische Mängel (Sitze für Pressluftatmer) die unter Berücksichtigung der anstehenden Beschaffung im Jahre 2010 zurzeit so noch hingenommen werden. Auf Grund der bestehenden Defekte, Sicherheitsmängel und auch aus Kostengründen, für evtl. weitere notwendige Reparaturen, sehen wir die zwingende Notwendigkeit, dass das neue Fahrzeug im Jahre 2010 ausgeliefert wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn wir die Maßnahme in diesem Jahr ausschreiben. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich auf voraussichtlich 220.000 € belaufen, wobei 1/3 der Kosten im Jahre 2009 (für Fahrgestellt) und der Rest im Jahre 2010 zu veranschlagen wären. Als Zuwendung kann in rd. 3 Jahren mit einer Summe von 70.000 € gerechnet werden. Wir möchten hier auch nochmals klarstellen, dass das LF 16, das Fahrzeug ist, welches im Einsatzfall als erstausrückendes Fahrzeug zum Einsatz kommen muss, auf Grund der vorgehaltenen Beladung. Bei jedem größeren Einsatz im Stützpunkt Jünkerath, rückt das LF 16 aus.  Auch die Feuerwehrbereitschaft der VG Obere Kyll muss sich des LF 16 bedienen, wenn sie im Einsatzfall tagsüber den Einheiten in der gesamten Verbandsgemeinde zur Unterstützung ausrückt. Ein Ausfall dieses Fahrzeuges wurde die Grundkonzeption bzgl. der Alarm- und Ausrückeordnung ins Wanken bringen und die Sicherstellung des Brandschutzes in der VG Obere Kyll gefährden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind im Sachverhalt eingehend dargestellt.