Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

Nach eingehender Beratung stimmt der Rat dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Ausführung des Projektes „Ausweisung von zusätzlichen Partnerwegen zum Eifelsteig“ zu.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte den Rat über den aktuellen Sachstand und über das Projekt „Ausweisung von zusätzlichen Partnerwegen zum Eifelsteig“ (sogenannte Submarkenwege).

Die Verbandsgemeinde Obere Kyll wird von 2 Submarkenwegen durchquert.

Der „Vulkanpfad“ führt von Roth über Duppach, Steffeln, Jünkerath nach Esch, trifft dort auf den „Quellenpfad“ und verläuft auf diesem bis zur Ripsdorf Mühle  auf den Eifelsteig.

Der „Eifel-Ardennenpfad“ verläuft von Prüm über Ormont, Hallschlag nach Kronenburg, trifft dort auf den „Quellenpfad“ und verläuft auf diesem über Hammerhütte, Vierherrenstein bei Dahlem nach  Esch und von dort  bis zum Eifelsteig bei  Ripsdorfer Mühle.

 

Auch bei der Einrichtung der Submarkenwege sind strenge Richtlinien einzuhalten, was Beschilderung und Möblierung betrifft. Eine Kostenschätzung mit Aufteilung auf die Partnerkommunen ist beigefügt.

Für die Weitergabe der Landesförderung und den Kostenanteil der WFG ist eine öffentlich rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Der Entwurf ist ebenfalls beigefügt. Sobald die Maßnahme abgerechnet ist, tritt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung außer Kraft.


Finanzielle Auswirkungen:

Seitens der Verbandsgemeinde Obere Kyll sind für die Einrichtung (Beschilderung und Möblierung) der Submarkenwege rund 5.500 € zu zahlen. Die Kommunalaufsicht hat hierzu bereits die Zustimmung erteilt.

 

Anlagen:

Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Kostenschätzung mit Kostenaufteilung der Partnerkommunen, Stand 01.2009