Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Aufgrund der Haushaltssituation ist das Bauvorhaben im jetzigen Umfang nicht auszuführen.

Die Ortsgemeinde wir versuchen, in diesem Jahr die Planungen anzustoßen, damit die Ausführung im kommenden Jahr erfolgen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.


Sachverhalt:

 

In diesem Abschnitt der Burgstraße besteht die Bordsteinanlage aus alten 12/15/25er Steinen, die samt den Flußplatten auf gut der Hälfte der 200 m Länge als Totalschaden zu bezeichnen sind.

Es hat offenbar früher mal einen Teilaustauch gegeben, da zwei unterschiedliche Steinsorten vorliegen. Die Ausgetauschten sind dunkler, haben eine Basaltbetonvorsatzschale die zwar noch hält, die Steine stehen aber teils schief und sind abgedrückt.

Der Asphalt im Gehweg ist schadhaft, zeigt viele Risse , Ausbrüche und Flickstellen.
Ebenso schlecht ist die Fahrbahnhälfte auf dieser Seite der Burgstraße (die gegenüberliegende Seite wurde offenbar bereits einmal erneuert).

 

Eine „Sanierung“ mit einem Überzug aus Expoxidharzmörtel ist hier bei mindestens 75 Steinen (75 m Totalverlust) rein technisch nicht mehr möglich, bei wenigen u.U. noch anwendbar aber technisch wenig sinnvoll.
Daher ist dieses Verfahren hier nicht mehr zu empfehlen.

 

Eine Erneuerung des defekten Steins, mit Erneuerung der Flußplatten, das Richten der verbleibenden Steine und die dazu gehörigen Eingriffe in den Asphalt von Straße und Gehweg, ist ebenso nicht wirtschaftlich und daher nicht mehr zu empfehlen.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine komplette Erneuerung der Bordsteinanlage, samt Gehwegoberfläche in Betonpflaster, wie es in der Römerstraße bereits ausgeführt wurde. Zugleich die Erneuerung der Deckschicht auf dieser Fahrbahnhälfte.
Eine grobe Abschätzung der Verwaltung vor Ort ergab Kosten von ca. 80.000 € (brutto).

Die Verwaltung hat ein diesbezügliches Angebot nach Leistungsvorgabe bei der Fa. Backes – Bau, Stadtkyll eingeholt, das mit Kosten von ca. 65.000 € abschließt.

Diese Mittel stehen im Haushalt 2020 nicht zur Verfügung.