Beschluss:
Grundsatzbeschluss
zur Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung:
Der Stadtrat erkennt die Notwendigkeit
der Haushaltskonsolidierung an und bestimmt diese zum wichtigsten
haushaltspolitischen Ziel dieser Legislaturperiode.
Ziel der Haushaltskonsolidierung ist
es, schnellstmöglich den Haushaltsausgleich zu erreichen und auf Dauer zu
gewährleisten. Alle anderen haushaltspolitischen Entscheidungen und Maßnahmen
haben sich diesem Ziel unterzuordnen.
Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung
sind vom Haupt- und Finanzausschuss – unter Berücksichtigung der Beratungen im
Arbeitskreis - zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Haushalt- und Finanzlage der
Stadt Gerolstein lässt sich mit Blick auf die Übersichten über die Entwicklung
der Jahresergebnisse, über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt bzw. in der
Finanzrechnung, die Entwicklung des Eigenkapitals (Seiten 398 bis 400 des
Haushaltsplanentwurfes 2020, als Anlagen der Ratsvorlage beigefügt) als
angespannt bezeichnen.
Der Haushaltsausgleich wird weder
im Ergebnishaushalt noch im Finanzhaushalt im Jahre 2020 und auch in den
Folgejahren voraussichtlich nicht erreicht. Das Eigenkapital wird weiter
aufgezehrt.
Die Aufgabenerfüllung und
Handlungsfähigkeit der Stadt ist gefährdet.
Ohne Gegensteuern besteht die
Gefahr, dass diese Entwicklung sich mittel- und langfristig fortsetzen wird.
Damit diesen negativen Entwicklungen
Einhalt geboten wird, ist die Konsolidierung des städtischen Haushaltes
sinnvoll und notwendig. Ziel der Haushaltskonsolidierung muss es sein,
schnellstmöglich den dauerhaften Haushaltsausgleich zu gewährleisten. Dieses
Ziel soll durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erreicht werden.
Für die VG-Verwaltung erläutert
Richard Bell nochmals die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung.
Das Vorhaben wird von den
Fraktionen ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
Der Stadtbürgermeister regt an,
für die anstehenden Diskussionen einen Arbeitskreis einzusetzen, der formelle
Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Stadtrates vor berät.
Diesem Arbeitskreis sollen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
sowie die Fraktionsvorsitzenden angehören. Ein Arbeitskreis habe die Vorteile,
dass ohne Bindung an formale Regelungen intensiv an vielen Einzelfragen
gearbeitet werden könne.
Dieser Vorschlag wird kontrovers
diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass ein „zusätzliches Gremium“ nicht
notwendig / sinnvoll sei, wenn die Ergebnisse ohnehin nochmals im Haupt-und
Finanzausschuss –mit weitgehend gleicher personeller Besetzung – werden müssen.
Beschluss:
Einrichtung eines „Arbeitskreises
Haushaltskonsolidierung“
Abstimmung
zur Einsetzung eines „Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung“, bestehend aus
den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses sowie aus den
Fraktionsvorsitzenden, die nicht dem HuFA angehören:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja 8
Nein 6 Enthaltung
7