Sachverhalt:
Frau Laura Dahm hat ihr Mandat als Ratsmitglied mit
Wirkung zum 1. März 2020 niedergelegt, so dass ein*e Nachfolger*in einzuberufen
ist. Bei einer Verhältniswahl sind die bisher nicht berufenen Bewerber
entsprechend der innerhalb eines Wahlvorschlages auf sie entfallenden Stimmen
als Nachfolger*in einzuberufen.
Die vorgesehenen Nachfolger Markus Hetzius sowie
Klaus-Dieter Hoffmann haben die Einberufung in den Stadtrat nicht angenommen.
Nächster, bisher nicht berufener Bewerber der CDU ist somit Herr Andreas Oehms.
Herr Oehms hat seine Einberufung angenommen.
Zu
Beginn der heutigen Sitzung ist das das neue Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2
Gemeindeordnung (GemO) auf seine Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben,
hinzuweisen:
„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als
Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das
Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und
Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über
Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher
Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht
ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die
Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Stadt Gerolstein.
Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber
der Stadt Gerolstein nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine
gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf
die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Stadtbürgermeister
Uwe Schneider per Handschlag.