Sitzung: 04.03.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-2835/20/35-340
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme der aufgeführten
Spenden.
Sachverhalt:
Die Annahme
und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur Wahrung
des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher
Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber
aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten
hat.
Datum |
Einzahler |
Anschrift |
Betrag |
Spende für |
12.02.2020 |
Hermes
Holz |
Niederkyll
1, 54589
Stadtkyll |
1.000,00 € |
First Responder Stadtkyll |