Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die finanzielle Unterstützung als „Baukostenzuschuss“ in Höhe von 20.000 €.  Der Verein hat die Verwendung des Zuschusses nachzuweisen. Die Unterhaltung und Pflege der Tribüne erfolgt durch den Sportverein. Die Nutzungsdauer wird auf 20 Jahre festgelegt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Baukostenzuschuss ist in den Haushalt 2020 einzustellen.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Herr Wolfgang Friedrich


Sachverhalt:

Herr Wolfgang Schmitz, 1. Vorsitzender der Sportvereinigung Stadtkyll 1949 e.V. (SpVgg Stadtkyll) stellt dem Rat das Projekt über die Umbaumaßnahmen der Tribüne am Sportplatz in Stadtkyll vor.

Wie Herr Wolfgang Schmitz mitteilt, handelt es sich bei der Tribüne bisher um einen überdachten, nach vorne offenen Unterstand für die Zuschauer.

Geplant ist, den Innenbereich ca. 1,60 m zu verbreitern und die zum Spielfeld offene Front zu verschließen, sodass ein geschlossener Raum entsteht, welche auch bei Bedarf zu Umkleide-, und Aufenthaltszwecken für die Spieler und Spielerinnen genutzt werden kann.  Des Weiteren soll im Außenbereich neben dem Gebäude sowohl ein überdachter Stehbereich und im Verlauf der gesamten Front ein Sitzbereich mit zwei „Sitzstufen“ entstehen.

 

Aufgrund der enormen Umbaukosten stellt die SpVgg Stadtkyll einen Antrag auf Zuschuss bei der Ortsgemeinde Stadtkyll.