Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, die Rechtslage durch einen
geeigneten Fachanwalt (evtl. Ralf Bitterwolf vom Gemeinde- und Städtebund)
eingehend prüfen zu lassen.
Es soll
weiterhin Rücksprache mit der Verwaltung (Bauleitplanung) im Hinblick auf die
Ausweisung von sog. „geeigneten Flächen für Windenergie“ bei der Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes gehalten werden.
Sachverhalt:
Nach
Auskunft des Vorsitzenden ist Firma „Windpark Zilsdorf WATT GmbH & Co.KG“
und deren
Nachfolgefirma im Handelsregister gelöscht worden.
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel, als Genehmigungsbehörde für das Aufstellen der
Windräder hat von einem Erlass der Rückbauverfügung abgesehen, da die
Kreisverwaltung befürchtet, dass die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung
der Windkraftanlagen zu Lasten des Landkreises und damit der Bürger gehen.
Ein
sog. „Repowering“ durch einen neuen Windkraftbetreiber hängt derzeit von den
Abstandsflächen zur nächst gelegenen Wohnbebauung ab.
Bisher
waren Abstandsflächen von 1000 Meter gefordert, welche allerdings durch die
Landesregierung auf 800 Meter reduziert werden könnte.