Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, die Rechtslage durch einen geeigneten Fachanwalt (evtl. Ralf Bitterwolf vom Gemeinde- und Städtebund) eingehend prüfen zu lassen.

Es soll weiterhin Rücksprache mit der Verwaltung (Bauleitplanung) im Hinblick auf die Ausweisung von sog. „geeigneten Flächen für Windenergie“ bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gehalten werden.


Sachverhalt:

Nach Auskunft des Vorsitzenden ist Firma „Windpark Zilsdorf WATT GmbH & Co.KG“ und deren
Nachfolgefirma im Handelsregister gelöscht worden.
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel, als Genehmigungsbehörde für das Aufstellen der Windräder hat von einem Erlass der Rückbauverfügung abgesehen, da die Kreisverwaltung befürchtet, dass die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung der Windkraftanlagen zu Lasten des Landkreises und damit der Bürger gehen.

Ein sog. „Repowering“ durch einen neuen Windkraftbetreiber hängt derzeit von den Abstandsflächen zur nächst gelegenen Wohnbebauung ab.

Bisher waren Abstandsflächen von 1000 Meter gefordert, welche allerdings durch die Landesregierung auf 800 Meter reduziert werden könnte.