Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat teilt die Bewertung des Sachverhaltes durch die Verwaltung und beschließt, auf die im Nachtragshaushalt 2019 festgesetzte „Sonderumlage Breitband Obere Kyll“ zu verzichten und den entsprechenden Beschluss, der im Rahmen der Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2019 am 31.10.2019 gefasst wurden, aufzuheben.

 

Der Betrag in Höhe von 50.468,96 € wird von der VG Gerolstein übernommen werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Nachtrag 2020 neu eingestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die offene Forderung gegenüber dem Landkreis aus außerplanmäßige Ausgabe auszugleichen, wenn die Schlussabnahme erfolgt ist und alle Mängel beseitigt sind.


Sachverhalt:

 

Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2019 hat der Verbandsgemeinderat eine Sonderumlage für den Breitbandausbau im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll beschlossen. Im Genehmigungsschreiben zum Nachtrag hat die Kommunalaufsicht die Erhebung der Sonderumlage beanstandet. Die VG hat die Sonderumlage aus diesem Grunde in 2019 nicht mehr von den Ortsgemeinden erhoben.

 

Wie aus der Anlage ersichtlich ist, sollten die 14 Ortsgemeinden der Oberen Kyll insgesamt einen Gemeindeanteil von 109.819,13 € leisten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Nachtrag 2018 hat der VG-Rat Obere Kyll beschlossen, dass die Verbandsgemeinde insgesamt 50 %, dieser Kosten    = 54.909,57 € trägt. Der VG-Anteil wurde unter anderem durch die VG-Umlage, welche dadurch auf dem Niveau von 47,25 % bleiben musste, finanziert. Obwohl der Landkreis diese Gelder in 2018 nicht mehr abgerufen hat, wurden die Ortsgemeinden der Oberen Kyll im Nachtragshaushalt 2018 über die Verbandsgemeindeumlage mit einem Aufwand in Höhe von 55.000 € belastet.

 

Im Dez. 2019 hat die Kreisverwaltung die Abrechnung für die Maßnahme im Bereich Obere Kyll vorgelegt. Die tatsächlichen Kosten belaufen danach auf 100.937,92 €. Der 50 % Anteil, der jetzt von der VG Gerolstein als Rechtsnachfolgerin der VG Obere Kyll aufzubringen ist, beträgt 50.468,96 €. Darin sind Veränderungen, die sich im Laufe des Projektes in verschiedenen Gemeinden ergeben haben, nicht eingerechnet.

 

Die Verwaltung kommt aus nachstehenden Gründen zur Auffassung, dass auf die Erhebung einer Sonderumlage von den Gemeinden der Oberen Kyll verzichtet werden sollte:

 

-       Die 14 Ortsgemeinden der Oberen Kyll haben den VG-Anteil in Höhe von 55.000 € bereits mit der der VG-Umlage 2018 an die Verbandsgemeinde gezahlt. Die Mittel wurden bis zur Fusion nicht verausgabt und werden im Jahresabschluss 2018 der VG Obere Kyll dem Eigenkapital der VG Gerolstein als Rechtsnachfolgerin zufließen. Eine erneute Belastung der 14 Ortsgemeinden ist nicht gerechtfertigt.

-       Die Ortsgemeinden der VG Obere Kyll sollen Vertrauen in die Entscheidung der damaligen Gremien der VG haben können. Bisher war es in der „neuen“ VG Gerolstein Praxis, die Entscheidung der Gremien der ehemaligen Verbandsgemeinden zu respektieren. Die Erhebung einer Sonderumlage für das Breitbandprojekt an der Oberen Kyll würde eine Ausnahme vom bisherigen Grundsatz darstellen.

-       Eine rechtmäßige Umsetzung der Sonderumlage ist nach den Gesprächen mit der Kommunalaufsicht kaum möglich. Eine streitige Klärung dieser Angelegenheit mit der Kommunalaufsicht und / oder den betroffenen Ortsgemeinden sollte angesichts des zur Diskussion stehenden Betrages vermieden werden.

 

Der Haupt-und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 11.02.2020 die Angelegenheit beraten. Dem Verbandsgemeinderat wird entsprechend den vorstehenden Aussagen der Verwaltung empfohlen, auf die Erhebung der Sonderumlage zu verzichten und damit den entsprechenden (Teil-)Beschluss zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 aufzuheben.

 

Fragen von Ortsbürgermeister Schmitz (Ortsgemeinde Stadtkyll) sowie Herrn Ortsbürgermeister Schneider (Ortsgemeinde Kerschenbach) werden von den Verwaltungsmitarbeitern Fasen und Mertes beantwortet.