Sitzung: 12.03.2020 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-2802/20/01-249/1
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat teilt die Bewertung des Sachverhaltes
durch die Verwaltung und beschließt, auf die im Nachtragshaushalt 2019
festgesetzte „Sonderumlage Breitband Obere Kyll“ zu verzichten und den
entsprechenden Beschluss, der im Rahmen der Beschlussfassung zum
Nachtragshaushalt 2019 am 31.10.2019 gefasst wurden, aufzuheben.
Der Betrag in Höhe von 50.468,96
€ wird von der
VG Gerolstein übernommen werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Nachtrag
2020 neu eingestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die offene Forderung
gegenüber dem Landkreis aus außerplanmäßige Ausgabe auszugleichen, wenn die
Schlussabnahme erfolgt ist und alle Mängel beseitigt sind.
Sachverhalt:
Mit
dem 1. Nachtragshaushalt 2019 hat der Verbandsgemeinderat eine Sonderumlage für
den Breitbandausbau im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll
beschlossen. Im Genehmigungsschreiben zum Nachtrag hat die Kommunalaufsicht die
Erhebung der Sonderumlage beanstandet. Die VG hat die Sonderumlage aus diesem
Grunde in 2019 nicht mehr von den Ortsgemeinden erhoben.
Wie
aus der Anlage ersichtlich ist, sollten die 14 Ortsgemeinden der Oberen Kyll
insgesamt einen Gemeindeanteil von 109.819,13 € leisten. Im Rahmen der
Haushaltsberatungen zum Nachtrag 2018 hat der VG-Rat Obere Kyll beschlossen, dass
die Verbandsgemeinde insgesamt 50 %, dieser Kosten = 54.909,57 € trägt. Der VG-Anteil wurde
unter anderem durch die VG-Umlage, welche dadurch auf dem Niveau von 47,25 %
bleiben musste, finanziert. Obwohl der Landkreis diese Gelder in 2018 nicht
mehr abgerufen hat, wurden die Ortsgemeinden der Oberen Kyll im
Nachtragshaushalt 2018 über die Verbandsgemeindeumlage mit einem Aufwand in
Höhe von 55.000 € belastet.
Im
Dez. 2019 hat die Kreisverwaltung die Abrechnung für die Maßnahme im Bereich
Obere Kyll vorgelegt. Die tatsächlichen Kosten belaufen danach auf 100.937,92
€. Der 50 % Anteil, der jetzt von der VG Gerolstein als Rechtsnachfolgerin der
VG Obere Kyll aufzubringen ist, beträgt 50.468,96 €. Darin sind Veränderungen,
die sich im Laufe des Projektes in verschiedenen Gemeinden ergeben haben, nicht
eingerechnet.
Die
Verwaltung kommt aus nachstehenden Gründen zur Auffassung, dass auf die Erhebung
einer Sonderumlage von den Gemeinden der Oberen Kyll verzichtet werden sollte:
- Die 14 Ortsgemeinden der Oberen Kyll
haben den VG-Anteil in Höhe von 55.000 € bereits mit der der VG-Umlage 2018 an
die Verbandsgemeinde gezahlt. Die Mittel wurden bis zur Fusion nicht verausgabt
und werden im Jahresabschluss 2018 der VG Obere Kyll dem Eigenkapital der VG
Gerolstein als Rechtsnachfolgerin zufließen. Eine erneute Belastung der 14
Ortsgemeinden ist nicht gerechtfertigt.
- Die Ortsgemeinden der VG Obere Kyll
sollen Vertrauen in die Entscheidung der damaligen Gremien der VG haben können.
Bisher war es in der „neuen“ VG Gerolstein Praxis, die Entscheidung der Gremien
der ehemaligen Verbandsgemeinden zu respektieren. Die Erhebung einer
Sonderumlage für das Breitbandprojekt an der Oberen Kyll würde eine Ausnahme
vom bisherigen Grundsatz darstellen.
- Eine rechtmäßige Umsetzung der
Sonderumlage ist nach den Gesprächen mit der Kommunalaufsicht kaum möglich.
Eine streitige Klärung dieser Angelegenheit mit der Kommunalaufsicht und / oder
den betroffenen Ortsgemeinden sollte angesichts des zur Diskussion stehenden
Betrages vermieden werden.
Der
Haupt-und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 11.02.2020 die Angelegenheit
beraten. Dem Verbandsgemeinderat wird entsprechend den vorstehenden Aussagen
der Verwaltung empfohlen, auf die Erhebung der Sonderumlage zu verzichten und
damit den entsprechenden (Teil-)Beschluss zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2019
aufzuheben.
Fragen
von Ortsbürgermeister Schmitz (Ortsgemeinde Stadtkyll) sowie Herrn
Ortsbürgermeister Schneider (Ortsgemeinde Kerschenbach) werden von den
Verwaltungsmitarbeitern Fasen und Mertes beantwortet.